Hallo ericcoh,
natürlich wollte dir keiner sagen, das du zu blöde bist, aber als ich dir schrieb, das du meiner Meinung nach zu gutmütig reagiert hast, habe ich mir was dabei gedacht.
Zu deinen Fragen:
1. In die ehemals gemeinsame Wohnung darf sie natürlich, wenn du a. Zu Hause bist und wenn du b. damit einverstanden bist.
2.u.3. Du hast bisher zu allem was sie haben wollte ( siehe die blaue Vase

) ja und amen gesagt. Klar , das sie denkt, das sie dich mit ihren Forderungen voll im Griff hat. Bis der Hausrat nicht klar aufgeteilt ist, notfalls beim Anwalt ( bei mir wars so, denn mein EX hätte mir zugestanden meine Klamotten und die Kinder mitzunehmen, sonst nichts),
musst du ihr erst mal gar nichts mehr geben. Soll sie mit der Polizei kommen, die werden sich totlachen, bzw. erst gar nicht bei dir antanzen.
Was deine Rentenversicherungsunterlagen betrifft, kannst du sie natürlich einfordern, ob dir das aber ohne Anwalt was bringt, weiß ich nicht. Deine Ex ist im Moment anscheinend ziemlich schräg drauf und will dir mit allen Mitteln eins auswischen,( nochmal, siehe blaue Vase

)
Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als die benötigten Unterlagen mit Hilfe eines Anwalts zu holen. Mein EX wollte damals das Familienstammbuch nicht rausrücken, ausserdem die Sparbücher der Kinder. Mein Anwalt hat dann seinem Anwalt geschrieben, das er die Unterlagen sofort herauszugeben hat, da ich die Geburtsurkunden der Kinder und ausserdem die Heiratsurkunde zum Scheidungsantrag benötige. Als es um die Sparbücher der Kinder ging, stellte sich heraus, das er die bereits 3 Monate vor der Trennung aufgelöst hat und das Geld meiner Kinder (immerhin 7500.--Euro) irgendwo auf einem anderen Konto deponiert hat. Das Geld sehen wir so wie so nie wieder.
Ich kann dir nur raten, ein bisschen Kratzbürstiger zu werden und dir nicht alles gefallen zu lassen, sonst macht sie mit dir was sie will.
