Hallo Leute,
nun habe ich mir hier angemeldet, ob wohl meine Scheidung schon 3 Jahre zurückliegt und eigentlich auch alles geregelt ist..... Da ich sicher keine ganz normale Scheidung hinter mir habe, die gespickt war mit wirklich allen Anfeidungen, von Anzeigen über Kindesentzug, Verdacht auf Missbrauch, Brife/Anrufe beim AG usw. , konnte ich bis zum Feb. 2005 einiges an Erfahrungen im Umgang mit Gerichten, Rechtsanwälten, Staatsanwälten, JAs und Richtern sammeln.
Vielleich kann ich deswegen hier den einen oder anderen Ratschlag geben.
Damit ihr euch ein Bild machen könnt hier ein kurzer Abriss der Geschichte.....
Trennung (die von mir ausging) war im Dez. 2000. Zunächst lief die Trennung recht harmonisch, ich und meine neue Lebengefährtin hatten Regelmäßig (alle 14 Tage) Umgang mit meiner Tochter.
Meine Tochter, die zum Zeitpunkt der Trennung 7 Jahre alt war hat auch sofort meine jetzige Frau ins Herz geschlossen, das lag auch daran das meine Exfrau diese aktiv unterstützte. Zunächst waren wir wie eine Familie, die Frauen gingen sogar zusammen aus während ich auf die Tochter aufpasste. Dazu muss ich erwähnen, das ich in dem gleichem Ort wohnen geblieben bin, während meine neue Frau aus dem Rhein/Main-Gebiet kam und die 500Km Entfernung nur eine Beziehung am Wohenende zuließen. Meiner Exfrau hatten wir das Eigentum-EFH überlassen, zahlten alle ihre anfallenden Kosten, Auto inkl. Tanken,Telefon, Vers, Strom,Gas... wirklich alles. Zudem bekam Sie 1500.-DM. Zusammen mit Ihrem 630.-DM Job und Kindergeld kam Sie so auf 2400.-DM.
Zweimal die Woche übernachtete ich im EFH, nachdem ich meine Tochter vom Judo abgeholt hatte - da meine Exfrau an diesen Tagen mit ihren Freundinnen "auf Tour" ging und sich dieses regelmäßig bis Nachts zog.....
Im Okt. 01, wir waren gerade eine Woche aus den Ferien zurück, stand ich vergeblich im Judokurs um mein Kind abzuholen. Ich fuhr daraufhin zum Haus, dieses war leer.... Telefonate mit Schule, Freundinen ergaben das Axxx seit 4 Tagen "abgemeldet" ist. Versuche meine Exfrau zu erreichen blieben ohne Erfolg.
Das umgehend eingeschaltete JA konnte Kontakt zu meiner Ex (die zurück nach MD gezogen war) herstellen, Mein RA beantrage mir das ABR im Eilverfahren (vor dem AG Uelzen) zu übertragen, eine vorliegende Stellungnahme das JA unterstützte den Antrag. Tags darauf kam ein Anruf meiner Ex, sie wolle sich doch gütlich einigen, zum Wohle des Kindes, und schlug eine pers. Gespräch vor. Ich Trottel willigte ein. Nachdem mein RA von mir informiert wurde sagte dieser zu bei dem Gespräch dabei zu sein. Dieses sollte am nächsten Tag um 17:00Uhr in meiner wohnung stattfinden. Meine Ex kam allerdings schon zwei Stunden früher...... das Gespräch, in dem sie mir deutlich machte ich würde Axxx nich bekommen, sie als Mutter hätte da ihre Wege&Mittel war nach 10 Minuten beendet - sie ging in den Flur das Miethauses und fing an um Hilfe zu schreien....
Da anscheinend niemand im Haus war entfernte sie sich. Abends gegen 19:00 Uhr rief mich dann unser Dorfsheriff an - sie hatte mich angezeigt, angeblich ahtte ich sie bie zur Bewustlosigkeit gewürgt, geschlagen und auf sie eingetreten..... Ergebnis war eine Einstweilige Umgangsaussetzung & Näherungsverbot das durch das AG MD tags darauf erlassen wurde. Am selben Tag hatte das AG Uelzen meinem Antrag zugestimmt, diesen aber nachdem meine Ex bzw. ihr RA den Beschluss des AG MD ans AG UE gefaxt hatte widerrufen.......
Obwohl bei der Untersuchung meiner Ex im KH
keinerlei Spuren der angeblichen Misshandlungen festgestellt wurden (konnten ja auch nicht, da erfunden) dauerte es 7 Wochen bis es endlich zu einer GV diesbezüglich kam.......
Kurzer Schluss, die Geschichte wird sonst zu lang:
Meine Ex versuchte alles das Umgangsrecht zu umgehen. Meine Strafanzeigen gegen sie wurden zum Teil nichteinmal aufgenommen da die Polizei keine Strafhandlung erkennen konnte. Staatsanwälte stellen wegen Geringfügigkeit die Verfahren ein, oder eröffneten sie erst garnicht. Das zog eine Welle von Strafanzeigen gegen Polizeibeamte, Staatsanwälte, JA-Mitarbeiter usw. nach sich. Leider sind die handelnen Richter durch Art. 97 des GG geschützt, sonst wären hier wohl auch noch einige gefallen :oops: , einige Staatsanwälte hat es wohl die Karriere gekostet, JA-Mitarbeiter wurden beurlaubt..... insoweit war es ein Erfolg.
Meine Ex wurde mehrfach zu Geldstrafen ( § 171, § 240, 235 StGB) verurteilt.
Meine Tochter selbst strengte 2004 eine Abänderung der Umgangsregelung an, sie wollte mich öfter als alle 3 Wochen sehen

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Nachdem dieser Prozeß im Feb. 05 zu unserem Vorstellungen abgeschlossen wurde ist endlich Ruhe eingekehrt. Wir haben Axxx nun alle 14 Tage sowie alle hälftigen Ferien.
Wir unterhalten dazu eine Zweitwohnung nin Norddeutschland, da die einfache Entfernung DA - MD 500 KM beträgt.
Gesamt haben diese Jahre nicht nur Nerven, sondern auch fast 25.000€ an Gerichts, Bewies und Rechtsanwalthonorare gekostet - aber es war jeden Cent wert!
Gruß
Klaus