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 Anrechnung einer Berufsunfähigkeitsrente auf den Unterhalt von b.kühne
Ich möchte auf diesem Wege alle Ehegeschädigten begrüßen und hoffe,daß mir irgendjemand bei meinem Problem helfen kann oder Einfälle hat, wer mir evtl. weiterhelfen könnte:

Ich befinde mich in der Trennungsphase und versuche, mich mit meiner Frau über alle Folgesachen halbwegs vernünftig zu einigen. Doch jetzt taucht ein Problem auf:

Ichn erhalte eine Berufsunfähigkeitszusatzrente, die aufgrund von PRIVATEN Beiträgen gezahlt wird. Diese Beiträge wurden aber nicht aus dem gemeinsamen Eheeinkommen geleistet, sondern von einer dritten Stelle(meiner Mutter).Die Zahlung dieser BUZ setzte auch erst 3 Monate vor Beginn der Trennung ein, so daß ich der Meinung bin, daß diese BUZ auch nicht eheprägend war.

Die "andere Seite" droht nun mit Klage!

ich hoffe Informationen zu erhalten, daß diese BUZ nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist und der Trennungsunterhalt entsprechend zu verringern wäre.

Da ich im Moment ziemlich verzweifelt bin, wäre ich auch bereit, ein Erfolgs"honorar" zu zahlen.

ich hoffe auf Eure Hilfe!!!!!!!!



Mit freundlichem Gruß



B.Kühne


 Anrechnung einer Berufsunfähigkeitsrente auf den Unterhalt von Martina
Hallo b.



Ich fürchte, da hast du schlechte karten, da so viel ich weiß die BUR im Versorgungsausgleich angerechnet wird. :oops:

aber schau doch mal unter



www.lva-rheinprovinz.de/brosch/body_online.htmi



oder ruf mal an beim



Bundesverband der Rentenberater e.V.

Postfach 260150

50514 Köln

Tel.: 0221/2406642

oder stell deine Anfrage auf

http://www.rentenberater.de

_________________
liebe Grüße

Martina



 Anrechnung einer Berufsunfähigkeitsrente auf den Unterhalt von Dirk
Hallo B.



auch wenn es nur um "einen Tag vor der Trennung" geht - die BUZ wird voll angerechnet, sie ist eine Lohnersatzleistung. Einzige Möglichkeit: die Kosten Deiner Krankheit kannst Du dagegenrechnen - um diese Beträge wird der Unterhalt verringert.

_________________
Grüße

Dirk


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