| Migger: "Sparbuch des gemeinsamen Kindes"
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Hallo zusammen,
nach der Geburt unseres Sohnes habe ich für ihn ein Sparbuch angelegt.
nach der Scheidung hat meine Ex dieses mitgenommen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich das Recht habe Einsicht in dieses Sparbuch zu haben.
Denn ich vermute, dass meine Ex über dieses "Geld wäscht", damit ich manches nicht mitbekomme --> Unterhalt.
Vielen Dank
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| ratlose: "Sparbuch des gemeinsamen Kindes"
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Wer hat denn eine Vollmacht für das Sparbuch?
Denke, wenn Du eine hast, müsstest Du auch Auskunft bekommen.
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| Martina: "Sparbuch des gemeinsamen Kindes"
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Hallo Migger,
du und deine EX als Eltern habt normalerweise auch gemeinsames Verfügungsrecht über das Sparkonto.
Das ist immer ein Problem, besonders wenn der EX wie damals in meinem Fall das Sparbuch der Kinder einfach plündert und damit über alle Berge verschwindet.
Du hast aber auf jeden Fall ein Auskunftsrecht über den Stand der Beträge die eingehen oder abgehen.
Wenn du die Vermutung hast, dass deine EX das Geld für sich in Anspruch nimmt und nicht wie vorgesehen fürs Kind weiterspart, solltest du bei der Bank schnellstens was unternehmen.
Ich habe für meine Kinder ein neues Sparbuch angelegt und zwar über meinen Mann, also den Stiefpapa. So kann ich zumindest sicher gehen, dass dieses Geld nicht auch noch auf seltsame Weise verschwindet.
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