Hallo Sven,
erste Frage wäre, habt ihr Kinder ???
Wenn ja, gibt es als erstes ein Umgangsrecht zu klären.
Wenn nicht, warte doch einfach mal ab, ob sie mit Unterhaltsforderungen kommt.
Dann solltest du dir einen Anwalt für Familienrecht suchen, der kann dir erklären wie es weitergeht.
Du musst jetzt aber eigentlich gar nichts tun, wenn sie die Scheidung will, wird sie dir das über ihren Anwalt schon mitteilen.
Sollte sie aber wider Erwarten plötzlich wieder vor deiner Tür stehen, und dass wie du schreibst ja bereits zum 2. Mal, solltest du dir gut überlegen, ob du nochmal eine Versöhnung in Betracht ziehst, wer weiß, wann sie wieder mal einfach so weg ist.......
