Hallo,
Martina oder Dirk wird Dir sicher detaillierter antworten können, aber:
ccc05 hat geschrieben:
1. natürlich will ich sie nicht rauswerfen, aber wie lange hat sie das recht zu bleiben? bis die scheidung rechtskräftig ist?
Ich würde mal sagen wenn das nicht einvernehmlich geht wird das gericht das festlegen, hierzu solltest Du einen Antrag stellen bzw. sollte das nötige Dein Anwalt veranlassen.
Zitat:
auch andere gründe, ich habe eine neue lebenspartnerin).
Soll vorkommen. Das Schuldprinzip ist abgeschafft.
Zitat:
sie hat übrigens ihre arbeit im haushalt auch nicht gemacht.
Wenn das so für Dich Jahrelang o.k. war finde ich sollte man darüber genausowenig diskutieren wie über Deine neue LG.
Gut dass keine Kinder da sind!
Zitat:
d) regelung über versorgungsausgleich wurde nicht gertroffen
Somit gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Zitat:
also werden die 5 jahre in spanien auch angerechnet... langst es wenn im im fragebogen das angebe, überprüft das die bfa oder muss ich da unterlagen anfordern? wie lange dauert das in der regel?
Damit und mit Spanien habe ich keine Erfahrung, das einfachste wäre doch wenn Du bei der bfa anfragst und es im Antrag angibst, meinst nicht?
Zitat:
sie hat übrigens keinen anwalt.
Kann noch kommen. Bei bestimmten Terminen sind 2 vorgeschrieben, notfalls muß vom Gang einer geholt werden... Gute Richter/innen pflegen auch Hinweise zu geben wenn sie etwas nicht für fair halten....
Wie habt ihr zu dritt denn jetzt die Situation vorerst geregelt mit Trennungsunterhalt und wo wohnt deine Frau und wo Deine LG? Ist das Haus so groß?
hörnchen