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Ehemann (A) und Ehefrau (B) sind verheiratet. Es gibt ein minderjähriges Kind (C)
Das Trennungsjahr ist vor einem Jahr abgelaufen und die Scheidung wurde eingereicht. Es gibt keinen Unterhaltstitel. Person A ist Alkoholiker und nicht mehr auffindbar, er lebt möglicherweise auf der Straße.
Nachforschungen haben ergeben, dass Person A von Amtswegen abgemeldet wurde. Räumung durch Vermieter. Person A bezieht keine Leistung vom Arbeitsamt und geht nicht offiziell arbeiten.
Das Einwohnermeldeamt, Jugendamt und Gericht konnten keine neue Anschrift ermitteln.
Person B hat bei der Polizei Anzeige wegen Unterhaltsentziehung für Kind C erstattet aber der Sachbearbeiter hat Person B nicht viel Hoffnung gemacht, da kein Unterhaltstitel besteht. Die Staatsanwaltschaft wird vermutlich das Verfahren einstellen.
In der Scheidungssache gibt es einen Beschluss indem Person A verpflichtet ist, eine Strafe zu zahlen und den Versorgungsausgleich durchzuführen hat. Dieser Beschluss konnte nicht mehr zugestellt werden.
Der Rechtsanwalt von Person B kann laut Aussage momentan die Scheidung nicht ohne Person A weiterführen. Der Rechtsanwalt wollte das Scheidungsverfahren und das Sorgerechtverfahren getrennt durchführen.
Person B möchte jetzt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie alles getan hat um den Aufenthaltsort von Person A festzustellen aber keinen Erfolg hatte und mit der Bitte einer öffentlichen Zustellung für das Scheidungsverfahren.
Person B hat momentan nicht einmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht da ein beidseitiges Sorgerecht besteht und Person A keine schriftliche Verfügung erlassen hat.
Muss Person B noch ein Jahr warten oder kann durch eine eidesstattliche Versicherung das Scheidungsverfahren voran getrieben werden?
Kann vor Ablauf der Scheidung auch schon das Sorgerecht verhandelt werden? Ist das überhaupt über eine öffentliche Zustellung möglich?
Sollte eine Scheidung und Regelung des Sorgerechts nicht ohne Person A möglich sein, wie kann man dann erreichen, dass Person A durch die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben wird?
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