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Hallo vater,
laut Düsseldorfer Tabelle stehen der Mutter deines Sohnes 284 EUR zu. Die Differenz zu den von dir gezahlten 130 EUR kann sie sich vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuß vorstrecken lassen, diese mußt du nachzahlen, sobald du wieder zahlungsfähig bist und kannst darauf auch gepfändet werden. Du kannst vom Gesetz her dazu verpflichtet werden, eine (zsätzliche) Arbeit anzunehmen, um den vollen (Mindest-)Beitrag zu zahlen. Tust du das nicht, wird deine Pfändung länger als 3 Jahre dauern...
K.
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