Hallo nicky,
Ich denke, das wichtigste ist erstmal, der Anwalt, er wird dir sicher sagen können, welche Rechte und Möglichkeiten du hast,
Aber du soltest sc schnell wie möglich versuchen das mit dem Mitvertrag zu regeln, ich verstehe nur nicht, wie er da drin stehen kann. bist du nicht mit den Kindern in eine neue Wohnung gezogen? oder habe ich da was falsch verstanden?
Auch ich habe das selbe Problem, meine Kinder wollen nicht zum Vater, nur meine Tochter ist leider noch nicht alt genug um selbst zu entscheiden. Mein Sohn ist 12, er kann sagen ich will oder nicht. Aber meine Kleine ist erst 5 und der Richter wird ihm ein 14 tägiges Besuchsrecht zugestehen. Nur wenn sie beim Abholen wieder weint, muss sich nicht mit.
Deine Kinder sind 10 und 13, das heisst dein(e) 13 jährige(r) kann selbst entscheiden was sie/er will, aber meit deinem jüngsten Kind wird´s dir wahrscheinlich ebenso ergehen wie mir.
Was den Unterhalt angeht, so wird dein Anwalt den Ehegatten sowie den Kindesunterhalt nach dem Einkommen deines Mannes berechnen.
Du kannst dich im Internet aber auch schon mal in der
Düsseldorfer Tabelle
schlau machen, da ist es genau aufgeführt, was dir zusteht.
Noch ein guter Rat, von einer die das seit Monaten mitmacht,
Lass dir nicht mehr drohen und dich einschüchtern,
da kommt meistens doch eh nur aus lauter Verzweiflung heisse Luft.
Mein Ex hat mir schon mit so viel gedroht, aber da gibt es ein Sprichwort:
:x
Bellende Hunde beissen nicht :P
Lasse dich bitte nicht so einschüchtern, sage deinem Anwalt, wo mit er dich bedroht, zur Not gibts Hilfe glaube mir.
Ich wünsche dir toi,toi,toi :oops: für deinen Anwaltstermin, lass hören, was dabei rausgekommen ist.