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>Ich habe sehr viel Geld mit in die Ehe gebracht was ich dann in das
>Gemeinsame Haus Investiert habe.
>Grundbuch(50/50), Schuldner sind wir beide.
>1.Wie beweise ich das ich das Geld mit in die Ehe gebracht habe?(Konto->auszüge habe ich noch,reicht das?)
ja, das reicht meines Wissens nach aus. Es sollte allerdings auch
möglich sein, zu beweisen, wieviel Deines Geldes in das Haus floßen,
wenn Du die Unterlagen noch besitzt.
>2.Wie wird der Zugewinn geregelt,weil meine Frau ja zu 50% mit im
>Grundbuch steht?
Unterstellt, Du hast 100.000 Euro in die Ehe gebracht und das
Haus ist 200.000 Euro Wert und es sind noch Restschulden in
Höhe von 50.000 Euro bei Einreichung der Scheidung vorhanden
gewesen. Unterstellt ebenso, dass kein weiteres Vermögen zu
teilen ist und Deine Ex kein Anfangsvermögen besaß.
a) Erlös aus dem Haus 200.000 Euro (sei es nun, dass es für die
Summe verkauft oder realistisch gutachterlich geschätzt ist)
b) abzüglich der gemeinsamen Restschulden in Höhe von 50.000 Euro
c) beträgt das zu teilende Restvermögen 150.000 Euro.
d) davon gehen Dir vorab 100.000 Euro zu
e) und dann werden die verbleibenden 50.000 Euro 50:50 geteilt.
f) ergo bekommst Du 125.000 Euro, die Ex 25.000 Euro.
Wird das Haus jedoch von Dir voll übernommen, ohne dass es verkauft
wird, musst Du letztlich alle Restschulden übernehmen. Dann
ist die zu teilende Restsumme nach vorherigem Abzug Deines Anfangs-
vermögens nicht mehr 50.000, sondern 100.000 Euro. Du wirst also
die Schulden von 50.000 übernehmen müssen plus an die Ex 50.000
ausbezahlen müssen.
>Was ist wenn meine Frau im Haus wohnen bleiben möchte und kein Geld
>hat mir das Anfangsvermögen auszubezahlen?
Unterstellt, dass das Haus 200.000 Wert ist und die Ex nicht weiter
Eigentümerin, sondern nur Mieterin bleiben möchte, wird trotzdem
nach einer der obigen Lösungen geteilt werden. Du zahlst Sie, nicht
unbedingt Sie Dich aus, wenn Du Volleigentümer wirst. In diesem
Falle würde ich ihr vorschlagen, keine Miete zu bezahlen, bis die
50.000 Euro abgewohnt sind. Zugrundelegen würde ich eine orts-
übliche Kaltmiete. Nebenkosten würde ich keinesfalls hinzuaddieren
lassen, sonst darfst Du ihre Stromrechnung bezahlen. Zu bedenken ist noch der Mietvorteil im Unterhaltsrecht, aber das soll ein Gericht/Rechtsanwalt separat ausrechnen.
>Kann meine Frau durch einen Richter dazu gezwungen werden mir Ihre
>50% zu Überschreiben.(Zur verrechnng mit dem Anfangsvermögen)
nein, sondern entweder wird das Haus versteigert (dann macht ihr
beide ggf. kaum Geschäft) oder ihr einigt euch über einen geplanten
beiderseitigen Verkauf. Das bringt am meisten, bedeutet aber ggf.
hohe Steuerlast im Verkaufsjahr. Bedenkt beide, dass das Spielchen
jeden von Euch (wenn es überhastet gespielt wird) in die Privatinsol-
venz treibt, wenn ihr beide zu bockig seid. Die EkSt. wird nicht auf
Eure privaten Befindlichkeiten Rücksicht nehmen, sondern Euch
den Allerwertesten wegpfänden, falls ihr nicht liquide sein solltet.
Grüße, Starship
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