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 danke für die antworten von vater
ich arbeite im 3 schichtsystem, verdiene dabei 1000 euro netto im monat.meine ex möchte jetzt mehr geld, weil sie ein 2. kind bekommen hat und somit zur zeit nichts verdient. sie lebt mit ihrem neuen partner in eheähnlicher gemeinschaft. spielt das eine rolle oder nicht?

inwiefern spielt mein selbstbehalt bei der berechnung des zu zahlenden unterhaltes eine rolle????

ich möchte außerdem bezweifeln, ob mein bisher gezahlter unterhalt, den ich übrigens auch bezahlt habe, als ich mal arbeitslos war, immer zum wohle meines sohnes verwendet würde. :roll:



im voraus danke für die hilfe!!!!


 danke für die antworten von vater
hallo!

der beitrag bezieht sich auf die schon eingestellten themen, unterhalt bei privater insolvenz.....

danke.........


 danke für die antworten von karamia
Hallo vater,

daß du für das "neue" Kind deiner Ex nicht bezahlen mußt, wenn du nicht der Vater bist, ist klar, oder?

Du hast ihr bisher keinen Unterhalt bezahlt, also ist das "neue" Kind kein Argument, mehr Unterhalt für euer gemeinsames Kind zu beziehen. Die Tatsache, daß sie jetzt nicht arbeiten gehen kann, würde sich nur an den Unterhalt an sie auswirken.



Nochmal die Düsseldorfer Tabelle:

Du hast ein Einkommen von 1000 EUR (vor oder nach Abzug deiner Schulden? Ich gehe jetzt davon aus, daß deine Schulden "abzugsfähige Schulden" sind und damit vorher abgezogen werden). Deinem Sohn steht ein Unterhalt nach Stufe 1 in Höhe von 291 EUR zu. In dieser Einkommensgruppe kann das hälftige Kindergeld nicht abgezogen werden.

1000 - 291 = 709 EUR, die dir verbleiben.

Der notwendige Eigenbedarf liegt für dich bei 890 EUR, darin ist eine Warmmiete von bis zu 360 EUR enthalten. Zahlst du mehr Miete, mußt du die Notwendigkeit nachweisen und darfst die höheren Kosten (bei akzeptiertem Nachweis) auf den Eigenbedarf aufaddieren.

1000 - 890 = 110 EUR, die du zahlen kannst.

Du kannst derzeit nicht mehr als 110 EUR zahlen, du kannst aber von Amts wegen zur Annahme einer Nebentätigkeit verpflichtet werden, um den geforderten Regelunterhalt nach Stufe 6 (393 EUR minus hälftiges Kindergeld von 154/2 EUR = 316 EUR) bezahlen zu können.

Alternativ könntest du bei deinen Schulden eine andere Rückzahlungsvereinbarung aushandeln und den Unterhalt an deinen Sohn vor Abzug der Schulden berechnen lassen. Was danach über den notwendigen Eigenbedarf hinausgeht, wird dann zur Deckung der Schulden verwendet. Damit würde deine Privatinsolvenz länger dauern und du kannst zur Deckung der Schulden zur Aufnahme einer weiteren Beschäftigung gezwungen werden.

Es ist nicht einfach für dich, aber mit 110EUR für ein zwölfjähriges Kind auszukommen ist praktisch unmöglich...



Gruß

K.



PS. die Entscheidung, wie der Unterhalt zu verwenden ist, liegt ausschließlich bei der Mutter. In eurem Fall gehen die 120 EUR voll und ganz für den Miet- und Nebenkostenanteil deines Sohnes drauf, da bleibt schon nichts mehr für Essen und Kleidung übrig...)


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