Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Sorgerecht Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ferien bei gemeinsamen Sorgerech von vierfachmum
hallo!

folgendes problem habe ich aktuell: meine mittlere tochter(10jahre) ist gerade, zum neuen halbjahr, von der 5. klasse gesamtschule in die 5. klasse gymnasium gewechselt. die zustände auf der gesamtschule waren fürchterlich und ein schulwechsel der einzige ausweg. auf dem gymnasium herrschen, natürlich, ganz andere anforderungen. jetzt muß mein mädchen reichlich stoff aufarbeiten und ihr vater will sie in den frühjahrsferien-war abgesprochen, allerdings bevor die notwendigkeit des schulwechsel auch nur zu erahnen war-in den gemeinsamen urlaub mit seiner freundin und deren sohn nehmen(mein sohn-15jahre-geht gar nicht mehr zu seinem vater-hat angst vor ihm). wie die dinge nun stehen, möchte ich(und meine tochter auch-zähneknirschend ein wenig, klar, aber sie möchte die ferienzeit wirklich für die schule nutzen)dass sie zuhause bleibt, um den anschluß zu kriegen-im klartext-um für die schule zu ackern. da mein ex(wir sind seit 2002 geschieden, die kinder leben bei mir) alles ablehnt, was von mir kommt, weil es von mir kommt-ist ärger vorprogrammiert. hier nun meine frage: wie ist da die rechtliche grundlage? muß ich im schlimmsten fall wirklich-wie mir das jugendamt sagte-vor gericht gehen, falls er darauf besteht, dass sie mitkommen muß? hat jemand eine idee, wie ich ihm das am geschicktesten verklickern kann, das es wirklich das beste für unsere tochter ist? oder vielleicht selbst schon ähnliche erfahrungen gemacht? wie ist es da gelaufen?

danke vorab


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ferien bei gemeinsamen Sorgerech von hörnchen
Hallo,



habt ihr eine schriftlich fixierte Umgangsvereinbarung und wenn ja was beinhaltet sie und ist es ein gerichtlicher Beschluß?



Sehe ich das richtig dass ihr schon über dieses Thema Gespräche beim Jugendamt hattet?



Und noch eine Frage.... Kann nicht der Vater mit dem Kind lernen ;D er will doch sicher nicht die Schulbildung gefährden, oder etwa doch? ;D



Ausserdem ist der Wille des Kindes durchaus zu beachten, schon gar wenn er nachvollziehbare Gründe hat.



hörnchen


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ferien bei gemeinsamen Sorgerech von vierfachmum
Hallo,



nein, wir haben nichts schriftlich fixiertes. bisher war die üblichste regelung, jedes 2.wochenende und ferien nach absprache, wobei ich ihm da immer freie hand gelassen habe. hab mir da nix vergeben und wollte auch keinen streß anbahnen-den gibts leider immer sobald etwas nicht nach seinen vorstellungen passiert



nein, kein gemeinsames gespräch, aber ich habe da erstmal angerufen um deren meinung zu hören

Zitat:

Und noch eine Frage.... Kann nicht der Vater mit dem Kind lernen ;D er will doch sicher nicht die Schulbildung gefährden, oder etwa doch? ;D


tscha, wenn ich mich darauf verlassen könnte hätt ich dieses problem nicht. fakt ist, seine englischkenntnisse gehen gegen null, von ihrem unterrichtsstoff hat er keine ahnung-weil es ihm zu aufwendig ist-, die vergangenheit hat leider gezeigt, dass es absolut nach hinten losgeht, wenn er sagt, er kümmert sich. letztlich muß meine tochter das ja mit immer grösser werdendem defizit ausbaden.

das will ich nicht mehr!



Zitat:
Ausserdem ist der Wille des Kindes durchaus zu beachten, schon gar wenn er nachvollziehbare Gründe hat.




hmm, mein reden, nur, die kinder haben angst vor auseinandersetzungen mit ihrem vater,hatten wir kürzlich erst den fall, da er verbal sehr gemein wird und sie dann ziemlich nieder macht-darauf angesprochen, war dann aus seiner sicht immer alles anders und die kinder haben sich bei ihm zu entschuldigen...



wie sieht es denn nun rechtlich aus? weißt du das? kann ich meine tochter zuhause behalten, ohne rechtliche konsequenzen?

ich will mich eigentlich wirklich nicht zoffen, aber jetzt reichts und es ist einfach zu wichtig für meine tochter um, des lieben friedens willen, ihm seinen zu lassen


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ferien bei gemeinsamen Sorgerech von hörnchen
Ganz klar!



Da ihr keine rechtlich fixierte Regelung habt kannst Du das Kind daheim lassen. Was folgen kann? Moderierte Gespräche beim JA und eine Regelung die erarbeitet wird. Es wird ja kein Umgang verweigert, halt nur nicht DIESE Ferien gewährt.



Soweit so gut.



Bedenken solltest Du dass Du das dem Vater klar sagen solltest, mit Begründung, das ist nicht Aufgabe des Kindes, das ist damit überfordert.



Also, lass sie daheim und biete an ggf. moderierte Gespräche zu führen. Und büffelt nicht zu viel :ja: die Kinder müssen sich auch erholen.



hörnchen


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ferien bei gemeinsamen Sorgerech von vierfachmum
moin hörnchen!

danke für deine antwort. dass ich selbst mit meinem ex rede, ist nen selbstgänger. nur wollt ich mich halt gern vorab nen büschen schlau machen, wie die rechtliche lagen ist... prima das es dieses forum gibt, das wollt ich noch loswerden :P

ein schönes wochenende wünsch ich!

natalie


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ferien bei gemeinsamen Sorgerech von Moehrenmolch
vierfachmum hat geschrieben:
...wir haben nichts schriftlich fixiertes.

bisher war die üblichste regelung, jedes 2.wochenende und ferien nach absprache...



wie sieht es denn nun rechtlich aus? weißt du das?

kann ich meine tochter zuhause behalten, ohne rechtliche konsequenzen?...




Ja, kannst Du, wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.

Du bist nur verpflichtet "regelmäßigen Umgang" zu gewähren.



Nicht Du mußt vor Gericht, sondern er, wenn er sich nicht mit Dir einigen kann.



Du hast das letzte Wort, mach was draus!



Meint: Fred ;D

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Aufenthaltsbestimmungsrecht Ferien bei gemeinsamen Sorgerech von Martina
Hallo Vierfachmum, willkommen im Forum ;)

schön, dass es dir bei uns gefällt.



Ich kann mich meinen Moderatorenkollegen da nur anschließen,

wenn kein richterlicher Beschluß vorliegt, kannst du dein Kind natürlich zu hause lassen.

Noch dazu mit der Begründung, dass das Kind selbst für die Schule und den Übergang ins Gymi lernen will.

Sollte das JA dennoch auf dich zukommen, sage ihnen einfach was Sache ist, keiner wird dir da einen Strick daraus drehen.

_________________
liebe Grüße

Martina



Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Zu wem kommt das Kind beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnun  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Auswandern trotz gemeinsamen Sorgerechts?  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Aufenthaltsbestimmungsrecht  Zweitfrauen/Männer
 Betreten der noch gemeinsamen Wohnung  Scheidung
 Umzug bei gemeinsamen sorgerecht  Sorgerecht
Impressum

cron
transporterforum  aussenborderteile