Hallo Christian, das "hörnchen" hat es zwar schon beantwortet, aber ich tu das nochmal als Vater und Mann.
ChrisK73 hat geschrieben:
Meine Ex Frau hat nun die Liebe Ihres Lebens gefunden und will mit Ihrem Macker nach Bremen ziehen.
Ja, das ist okay und Du solltest Dich für sie freuen.
Geht's der Mutter gut, geht's den Kindern gut. Mit "Macker" meinst Du eventuell "neuer Partner"?
Aufgrund Deiner Ironie und Wortwahl
KÖNNTE man annehmen, daß Du Dich
von Deiner "Ex-Frau" (Dein Begriff) nicht wirklich getrennt hast... - emotional.
ChrisK73 hat geschrieben:
Für mich würde das bedeuten, dass ich meine Kinder nicht mehr wie gewohnt alle zwei Wochen sehen kann.
Ich sag's mal ganz brutal: das ist völlig uninteressant, vor allem juristisch.
Sie kann auch nach Stockholm oder nach New York ziehen.
MIT den Kindern.
Bemerkenswert daran finde ich (als Vater und als Mann) jedoch Deine egozentrische Perspektive.
Hättest Du geschrieben
"Für meine Kinder würde das bedeuten, daß wir uns nicht
mehr wie gewohnt alle zwei Wochen sehen können", dann hätte ich gewußt, was Du meinst. So weiß ich es nicht.
Beziehungsweise Du sagst etwas anderes, nämlich über Dich.
Nein, die beiden Sätze (Deine Version, mein Gegenvorschlag) sagen
NICHT dasselbe aus.
ChrisK73 hat geschrieben:
Als Unterhaltszahler kann ich es mir nicht leisten alle zwei Wochen 600 km (Hin und Zurück) zu fahren.
Pech.
Dann fahr alle vier Wochen oder alle zwei Monate.
Oder such Dir einen Job, in dem Du mehr verdienst.
Ich hatte mal eine Zeit, da bin ich in ähnlicher Situation zwei Jahre lang jedes(!) Wochenende 500 km gefahren.
Du verstehst, was ich meine?
ChrisK73 hat geschrieben:
Ich bin zwar nur ein Mann, aber hab ich nicht auch ein Bestimmungsrecht was den Wohnort anbetrifft.
Schon wieder diese aggressiv-selbstmitleidige Ironie?
Ich bin auch "nur" ein Mann, aber das ABR hast Du offenbar nicht. Sondern die Mutter.
Vermutlich wurde das so geregelt vom Gericht. Du warst doch dabei?
Wenn Du das ändern willst, beantrage das ABR.
Gruß von Fred
