wolfgang hat geschrieben:
Hallo Fred,
bis zu welcher Höhe kann denn der Selbstbehalt gekürzt werden. Gibt da Grenzen?
Oder richtet sich das nach dem jeweiliegen OLG?
Gruß
Wolfgang
Soweit ich weiß, hat da der "erkennende" Amtsrichter Spielraum.
Aber ich bin mir nicht sicher. Hängt vom OLG-Bezirk und vom Einzelfall ab.
Google mal mit den für Dich passenden Stichwörtern.
Gegenüber den Kindern geht man in den Fällen, die
ich kenne, immer von einem SB von 900 EUR aus.
Schulden usw. werden entsprechend berücksichtigt.
Gruß von Fred
