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 Kürzung des Selbstbehalt bei zu geringen Eink. für Unterhalt von wolfgang
Hallo bin neu hier und habe eine Frage,

Da ich wohl in eine Scheidung nicht mehr abwenden kann habe ich mich mit dem Thema Unterhalt beschäftigt.

Wir haben vor Kurzem gebaut, das Häuschen ist noch lange nicht abbezahlt. Wenn ich jetzt diese ehebedingten Schulden bei meinem Netto abziehe, kann ich kein Unterhalt mehr für meine drei Kinder (5, 10, 16) zahlen. Ehegattenunterhalt erst recht nicht. Nun habe ich gelesen, das der Selbstbehalt in solchen Fällen gekürzt werden kann. Ist das so richtig?

Anderswo kann man lesen, das einem vom Gericht ein Zweitjob aufgetragen wird - auch wenn man in Vollbeschäftigung ist.

Es geht nicht darum, dass ich nicht zahlen will. Ich möchte nur wissen, was auf mich zukommt.

Ich hoffe auf viele, mir helfende antworten.

Gruß

Wolfgang


 Kürzung des Selbstbehalt bei zu geringen Eink. für Unterhalt von Moehrenmolch
wolfgang hat geschrieben:
...habe ich gelesen, das der Selbstbehalt in solchen Fällen gekürzt werden kann. Ist das so richtig?

Anderswo kann man lesen, das einem vom Gericht ein Zweitjob aufgetragen wird - auch wenn man in Vollbeschäftigung ist. ...




Ist beides richtig, Wolfgang!



Gruß von Fred :|

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kürzung des Selbstbehalt bei zu geringen Eink. für Unterhalt von wolfgang
Hallo Fred,

bis zu welcher Höhe kann denn der Selbstbehalt gekürzt werden. Gibt da Grenzen? Oder richtet sich das nach dem jeweiliegen OLG?



Gruß

Wolfgang


 Kürzung des Selbstbehalt bei zu geringen Eink. für Unterhalt von wolfgang
Hallo,

leider wurde meine Frage noch nicht beantwortet.

Bis zu welcher Höhe kann der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn ich wegen zu hoher ehelicher Schulden den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zahlen kann?

richtet sich das nach den Pfändungsfreibeträge? wenn ja, wie hoch wären diese?

Ich möchte nochmals sagen, dass es mir darum geht mich vor den Zahlungen zu drücken. Es sind meine Kinder und ich bin mir meiner Verantwortung bewußt!

Ich hoffe, dass mir hier geholfen wird.

Gruß

wolfgang


 Kürzung des Selbstbehalt bei zu geringen Eink. für Unterhalt von hörnchen
Hallo,



wolfgang hat geschrieben:

Ich möchte nochmals sagen, dass es mir darum geht mich vor den Zahlungen zu drücken. Es sind meine Kinder und ich bin mir meiner Verantwortung bewußt!




Nun, dann werden die Kinder wohl im Haus bleiben, Du Dir einen Nebenjob suchen und die "Restfamilie" ggf. ergänzende staatliche Mittel bekommen.



Klare Zahlen kann Dir hier niemand nennen, es kommt drauf an wie bemüht Du bist und wie das Gericht das einschätzt und was ihr für Vereinbarungen trefft...... Du wirst hier keine klare Zahle genannt bekommen denn ganz nebenbei hat niemand hier alle Zahlen und Fakten vorliegen.



hörnchen


 Kürzung des Selbstbehalt bei zu geringen Eink. für Unterhalt von Moehrenmolch
wolfgang hat geschrieben:
Hallo Fred,

bis zu welcher Höhe kann denn der Selbstbehalt gekürzt werden. Gibt da Grenzen?

Oder richtet sich das nach dem jeweiliegen OLG?



Gruß

Wolfgang




Soweit ich weiß, hat da der "erkennende" Amtsrichter Spielraum.

Aber ich bin mir nicht sicher. Hängt vom OLG-Bezirk und vom Einzelfall ab.

Google mal mit den für Dich passenden Stichwörtern.



Gegenüber den Kindern geht man in den Fällen, die ich kenne, immer von einem SB von 900 EUR aus.

Schulden usw. werden entsprechend berücksichtigt.



Gruß von Fred :juggle:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kürzung des Selbstbehalt bei zu geringen Eink. für Unterhalt von wolfgang
Hallo hörnchen,



ich befürchte, dass wir das Haus dann verkaufen müssen. Da dies dann wohl unter Zeitdruck passieren könnte, werden wir wohl unter Wert verkaufen müssen. die Schulden werden dadurch nicht komplett gedeckt.

die Frage des Unterhalts bleibt damit wohl ein bleibendes Thema, sollten wir uns scheiden lassen.

Aus den Richtlinien des zuständigen OLG habe ich leider für so einen Mangelfall nichts entscheidendes gefunden.

Gruss

Wolfgang


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