Hallo Manuela
Ein Zusammenleben in eheähnlicher Gemeinschaft hat lediglich zur folge, das dir kein Ehegattenunterhalt mehr zusteht, dies gilt aber nicht für den Kindesunterhalt.
Wieviel Unterhalt bei einer privaten Insolvenz fürs Kind zu zahlen ist, weiss ich leider auch nicht, aber du kannst dich beim JA über den Unterhalt erkundigen, bzw. googlen in der Düsseldorfer Tabelle
Für dein zweites Kind, das du mit deinem Freund hast, ist der Vater deines ersten Kindes natürlich nicht zahlungspflichtig. Das ist ja Klar
Hast du schon mal darüber nachgedacht eine Beratung bei einem Familienanwalt in Anspruch zu nehmen

Soviel ich letztens im Forum gelesen habe, zahlt das evtl.- deine Rechtsschutzversicherung. Einfach mal fragen, würde ich sagen.