Hallo,
bei mir ergibt sich folgende Situation:
Ich habe vor 10 Jahren zusammen mit meiner Frau bei meinen Schwiegereltern an- und umgebaut. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen wurden auch werterhöhende Arbeiten am Gesamtobjekt vorgenommen, in erster Linie Verklinkerung und Dacherneuerung. Aufgrund dieser Wertsteigerung haben sich meine Schwigereltern mit einem festen Betrag an den Darlehensraten beteiligt. Eine vertragliche Verpflichtung besteht indes nicht. Mir scheint es im Falle einer möglicherweise gerichtlichen Auseinandersetzung aber plausibel, dass diese Zahlungen an meine Frau weiter gezahlt werden, wenn sie schon an uns beide über Jahre hinweg geleistet wurden (nachweisbar über Kontoumsätze). Möglicherweise steht aber zu befürchten, dass sie zukünftig über Bartransfer verschleiert werden. Können diese Zahlungen an meine Frau, neben ihrem Teilzeitgehalt, in die unterhaltsberechnung mit einfliessen und meine Unterhaltsverpflichtungen verkürzen?
Desweiteren geht meine Frau mit unserer gemeinsamen Tochter seit Jahren zum Mittagessen zu ihrer Familie. Auch dies wird nach unserer Scheidung beibehalten. Nach meinem Dafürhalten stellen diese Leistungen eine nachhaltige und deutliche Reduzierung der Lebenshaltungskosten dar. Kann auch dies bei meinen zukünftigen Unterhaltsleistungen angerechnet werden?
Für sachdienstliche Hinweise schon einmal vielen Dank im voraus.
