eines umgangsunwilligen Elternteils
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 8-044.html
Zitat:
Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs, bei der von dem
Elternteil nicht nur bloße Anwesenheit, sondern eine emotionale
Zuwendung zum Kind erwartet wird, widerstrebt seinen Gefühlen,
die er gegenüber dem Kind hegt. Ein solcher an den Tag gelegter
Widerwille, verbunden mit einer ablehnenden Haltung zum Kind,
kann bei einem erzwungenen Umgang mit dem Kind nicht ohne
Auswirkungen auf das Kind bleiben. Das Kind gerät in eine
Situation, in der es nicht die mit dem Umgang bezweckte
elterliche Zuwendung erfährt, sondern spüren muss, wie es als
Person abgelehnt wird, und dies nicht von irgendjemandem,
sondern gerade von seinem Elternteil. Dies birgt die große
Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.
Bin mal gespannt was ihr sagt. Ich sage: Wenn schon dann alle gleich. Wenn Väter nicht müssen sollen Kinder erst Recht nicht müssen.
Da bin ich mal gespannt ob es jetzt vermehrt zu klagen kommt.
Soll mir mal einer mit Zwangsgeld kommen aber dann....
hörnchen