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 gesetzesgrundlage???? von manuela30
bezüglich meines beitrages zur privaten insolvenz meines ehemaligen freundes und vater meines ersten kindes habe ich nochmal eine frage.

welche gesetzesgrundlage gibt es dafür, dass der sich in insovenz befindliche vater nicht mehr unterhalt bezahlen muß?

mein erster beitrag hat den titel WAS IST BESSER?



danke für eure hilfe!

manu


 gesetzesgrundlage???? von karamia
lies bitte in der Düsseldorfer Tabelle nach. Deinem Exmann steht zumindest der "notwendige Eigenbedarf" zu, das sind 890 EUR. Wenn ihm die nach Abzug des Kindesunterhalts nicht bleiben, muß er nur den Betrag zahlen, der darüber hinaus geht, da nützt auch dein Anspruch auf Erhöhung nichts.

Da dein Sohn schon 12 Jahre alt ist, hast du auch keinen Anspruch auf Vorschuß der Unterhaltszahlungen vom Jugendamt - sorry!



Gruß

K.


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