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 Verpflichtung zur Vorlage des Arbeitsvertrags? von North-Dive
Hallo zusammen,



ich wäre dankbar für die Aufklärung der folgenden Situation:



Ich lebe derzeit in Trennung, Scheidung ist natürlich angestrebt.



Da mein Nettoeinkommen, dass meines Mannes übersteigt, sieht seine Anwältin nun eine Unterhaltspflicht (keine Ahnung in welcher Höhe, es gibt noch keine konkreten Forderunegn dazu) als gegeben an.



Ich habe nun meine Einkommennachweise aus dem kompletten vergangenen Jahr zugesandt, sie fordert jedoch auch meinen aktuellen Arbeitsvertrag ein ( hierzu noch ein Hinweis, ich habe in der Trennungsphase den Arbeitgeber gewechselt, er kennt den Arbeitsvertrag also nicht).



Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Arbeitsvertrag für ihn? Oder reicht es aus, wenn ich meinen kompletten Verdienst des vergangen Jahres (da war ich auch schon beim neuen Arbeitgeber beschäftigt und ich bin Gehaltsempfänger) nachweise?



Ich bin für schnelle Antworten, ganz, ganz dankbar


 Verpflichtung zur Vorlage des Arbeitsvertrags? von karamia
Üblicherweise reicht der Einkommensnachweis des vergangenen Jahres. Da aber in diesem Jahr ein Wechsel des Arbeitgebers stattgefunden hat, können unter Umständen Sonderzahlungen nicht eindeutig zugeordnet werden (Abfindung, Höhe des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, Provisionen...). Eine Vorlage des neuen Arbeitsvertrags wäre als eventuell in deinem Interesse, da du damit belegen kannst, was im letzten Jahr einmalige Sonderzahlungen waren, die nicht dem laufenden bzw. künftigen Einkommen hinzugerechnet werden können (z.B. Abfindung).



Ob es eine Verpflichtung zur Vorlage gibt, weiß ich nicht. Diese Auskunft kann dir aber vielleicht das zuständige Amtsgericht ganz formlos am Telefon geben.



Gruß

K.


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