Hallo Hörnchen und Fee,
Hörnchen, Deine Einschätzung von mir mag aus Deiner Frauenperspektive
herrühren, ist aber so unrichtig. Ich denke, Du hast eine hübsch
getrennte Perspektive (per se böse Männer, per se arme Frauen).
Im übrigen finde ich es bezeichnend, wenn hier Frauen öffentlich so
tun, als hätten sie mit dem Geld ihres Gatten nichts, mit seinem auf
sie übertragenen Vermögen aber schon zu tun.
Fee schrieb:
>Nur mal eine kurze Richtigstellung: Es ist sein Haus
nein, Fee. Wenn Du jetzt im Grundbuch als alleinige Besitzerin
stehst, ist es DEIN Haus, nicht seines.
>Die "Umschreibung" wurde damals gemacht um das Haus zu schützen.
das ist keine Umschreibung, sondern ein Besitzerwechsel. Das hätte
im Rahmen einer notariell beurkundeten Schenkung laufen müssen.
Man kann so etwas dann tun, wenn man vor der Firmengründung sein
Kapital retten will.
>Er ist in eine Firma als Gesellschafter eingestiegen und war mit seinem >Vermögen haftbar.
das wäre wahrscheinlich auch jetzt noch der Fall, denn wenn ein
Gläubiger herausbekäme, dass (ggf. noch während der Zeit, als er
Gesellschafter war) das Haus verschenkt wurde, diese Schenkung
rückgängig zu machen wäre - unabhängig von einer mutmaßlichen
Scheidung.
>Es wurde ein Vertrag zur Überschreibung gemacht in dem alles samt >Inventar auf mich "überschrieben" wurde.
>Es gibt darin den Vermerk, dass bei einer Scheidung das Haus >automatisch an ihn zurück fällt.
so, so. Wenn das im Haftungsfall ein Richter zu gesicht bekommen
hätte, hätte ich weder in Deiner noch seiner Haut stecken mögen.
>Es war nie mein Haus. Nur auf dem Papier.
es ist schon erheiternd - diese Macht des sich etwas einreden
wollens
>Noch ein Nachsatz: Er hat sich eine Freundin gesucht und ich habe >entschieden, dass ich für den Familienfrieden immer in der zweiten >Reihe stand und an dem Punkt gesagt habe SCHLUSS.
das ist Deine Privatsache und interessiert im Rahmen der Frage, wem
welches Haus gehört, überhaupt nicht.
>Die "Abzocke" nehme ich mir nicht an.
also ich bin kein Jurist, aber ich würde sagen, dass im Insolvenzfall
bzw. Haftungsfall Deines Ex Du auch heute noch mit dem Haus haftest,
weil das Vermögensverschleierung gewesen ist, an der Du selbst aktiv
beteiligt warst. Ich wäre also mit der moralischen Keule erheblich viel
vorsichtiger an Deiner Stelle. Zumal diese Verschleierung dank des
offenbar schriftlich fixierten Vertrages auch noch spielend zu beweisen
wäre.
Was die Scheidung angeht, ist die Frage, wer wem was zu bezahlen
hat, derzeit leicht zu beantworten. Du bist Hausbesitzerin, Du zahlst
ihm seinen Zugewinn aus abzüglich des vorherigen Anfangsvermögens.
Sollte die Klausel der Rückübertragung hingegen wirklich rechtswirk-
sam sein, zahlt er Dich mit dem Zugewinn in analoger Weise aus.
Sollte zwischenzeitlich ein Gesellschafter-Haftungsfall eintreten, dann
würde ich Dir raten, schon jetzt einen Anwalt zu kontakten, denn da
dürfte eine gute Chance für die Gläubiger bestehen, Dich ebenfalls
zu belangen. Das kann übrigens durchaus noch Jahre nach der
Scheidung möglich sein. Deshalb rate ich Dir dringend, hier den
Haftungsausschluss vor der Einreichung der Scheidung zu klären,
sonst gibt es für Dich ein böses Erwachen.
Da ich selbst seit Jahrzehnten selbständig bin, sind mir solche
Spielchen wohlbekannt. Solche Vermögensspielchen spielt man
aber besser nicht, wenn einem das Haus lieb ist. Man holt sich
dann besser vorher anwaltlichen Rat und macht Gütertrennung.
Gruß, Starship