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 Anrechnung von Einkommen der Frau... von Biplane
Guten Morgen,



laut Unterhaltsberechnung wird derzeit nur 1/3 des Gehalts meine Ex für die Berechnung herangezogen. Die Begründung ist, das sie wegen unseres gemeinsamen Kindes (4 1/2 Jahre) noch garnicht arbeiten gehen müßte.



Ab welchem Alter wird ihr Gehalt voll angerechnet ?



Viele Grüsse


 Anrechnung von Einkommen der Frau... von herzel
Hallo,



ich will dir ja keine Angst machen! Wundert mich, das Dirk noch nix dazu gesagt hat, aber mir wurde von meinem Anwalt berichtet, das es mir eigentlich vor dem 10 Lebensjahr meines Sohnes gar nicht zumutbar sei zu arbeiten!!



Also wenn das wirklich stimmt kannst du dich auf was freuen.

Aber warum beschwerst du dich???

Du mußt doch lange nicht mehr soviel zahlen, als wenn sie zuhause bliebe?? Sorry, red aus Erfahrung! Mein Sohn wird zwei Jahre alt und ich gehe schon seit einem Jahr wieder arbeiten! Mein Exmann zahlt nicht mehr und da ist es nicht ganz so einfach über die Runden zu kommen.



Also sei froh, das sie arbeitet und dich auf ihre Weise entlastet, könnte viel schlimmer sein!!! :wink:


 Anrechnung von Einkommen der Frau... von Martina
Hallo Biplane,

vom rechtlichen her ist es so, das du für den Ehegattenunterhalt voll aufkommen musst, bis dein jüngstes Kind die 4. Klasse der Grundschule besucht. Erst ab diesem Zeitpunkt müsste deine Ex wieder halbtags arbeiten. Wenn das jüngste Kind das 14.Lj. erreicht hat, müsste deine Ex wieder ganztags arbeiten um ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Für deine Kinder bist du allerdings so lange Unterhaltsverpflichtet, bis diese ihre Ausbiildung beendet haben und selbst verdienen.



Aber mal abgesehen davon, sei froh, das deine Ex schon jetzt wieder arbeitet und nicht auf den vollen Ehegattenunterhalt pocht.

Ich bin seit 2 Jahren selbstständig und mein Ex müsste mir trotzdem Unterhalt zahlen, wenn er es denn regelmäßig tun würde. Uns so viel verdiene ich nun auch wieder nicht, das mich der oft fehlende Unterhalt kalt lassen könnte. Auch deine Ex muss von irgendwas leben und vor allem deine Kinder.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Anrechnung von Einkommen der Frau... von Kaffee68
Hi,



eine 1/3-Regelung wäre mir neu. Bei Einkünften aus "überobligatorischer Tätigkeit" wird i.d.R. die Hälfte angerechnet.

Ab einem Alter des Kindes von 8 Jahren (wenn es nur eins ist) kann eine Teilzeittätigkeit in Betracht gezogen werden.



Schau mal hier rein.

http://www.scheidung-online.de/ueberobligat.htm



Schöne Grüße


 Anrechnung von Einkommen der Frau... von Martina
Hallo Kaffee68,



Vom rechtlichen her ist es so, wie ich schon im vorgerigen Beitrag geschrieben habe. Eine Teilzeittätigkeit ist zumutbar, so bald das jüngste Kind die 4.Klasse der Grundschule besucht.

Ab dem 14.LJ des jüngsten Kindes ist dann auch wieder eine Vollzeitbeschäftigung zumutbar.

Das ist aber alles relativ, es gibt leider einige unserer Artgenossinnen, die es darauf anlegen. Denn überlegt mal ganz genau, wenn das jünste Kind 14 Jahre alt ist, sind die meisten (nicht alle natürlich) aber doch die meisten Mütter über 40. Wenn sie bis dahin nur teilweise oder sogar gar nicht gearbeitet haben, wird es für sie sehr schwierig sein wieder einen Job zu finden. Und so hat jedenfalls ein Richter bei einer Bekannten von mir entschieden, es ist ihr auch nicht zu zumuten, das sie eine Arbeit an nimmt, für die sie evtl überqualifiziert ist, oder die nicht ihrem erlenten Beruf entspricht. D.h. wenn sie z.B. Bürokauffrau ist, kann sie nicht gezwungen werden putzen zu gehen.

Im Klartext heisst das. das der Mann trotzdem weiterhin Unterhaltsverpflichtet ist, wenn sie nachweisen kann, das sie keine Stelle findet oder gar nicht vermittelbar ist.



Deshalb finde ich, sollten alle EX-Männer deren EX-Frauen sich schon sehr früh, d.h. spätestens nach dem Erziehungsurlaub wieder um eine Stelle bemühen sprich sich schnellstmöglich wieder unter die arbeitende Befölkerung mischen froh sein, das sie das Problem später wenn die EX dann für den Stellenmarkt nicht mehr so interessant ist, nicht mehr haben werden.

Ich weiß, das viele EX oder Nochehemänner sauer sind deswegen und nichts anderes als maulen, aber auch wir Frauen müssen sehen wie wir mit den Kindern, an denen ja schließlich auch mal der EX beteiligt war, wenn vielleicht auch nur kurz, überleben. Wir und die Kinder wollen schließlich nicht jeden Monatsende an der Tischkante nuckeln und sagen, Pech gehabt, zu mehr reichts nicht mehr..

Versteht mich recht, ich will dabei keinem auf die Füsse treten. aber manchmal verstehe ich es eben nicht, wie man sich darüber aufregen kann, das die Frau wieder verdient und er trotzdem noch zahlen soll. Ich finde lieber doch jetzt als später und dann wahrscheinlich für sehr lange lange Zeit.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Anrechnung von Einkommen der Frau... von Martina
Ach ja, hab ich noch vergessen, ich habe ein Gerichtsurteil gelesen, da hat der Richter gesagt, es muss belohnt werden, das die Frau sich bereits jetzt wieder ins Arbeitsleben eingefügt hat und nicht gewartet hat, bis sie keiner mehr nimmt. Dieser Ex Mann hat noch 2 Jahre bis zur vollendung des 14 LJ. des Kindes den vollen Ehegattenunterhalt gezahlt.

Vielleicht auch nicht gerecht, aber so kanns gehen. :roll:

_________________
liebe Grüße

Martina



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