Hallo leon62, willkommen im Forum
leon62 hat geschrieben:
Muß ich denn jetzt wenn ich weniger oder evtl. nichts mehr bezahle mehr an meine Ex Unterhalt zahlen.
Der KU hat nichts mit dem nachehelichen Unterhalt zu tun.
klares NEIN
leon62 hat geschrieben:
Die Anlage "U" unterschreibt sie aucht nicht, liegt schon beim Gericht vor.
Wenn du deiner EX-Frau schriftlich zusicherst, dass du ihr evtl steuerliche Nachteile, die sie aus der Anlage U haben könnte (kommt drauf an was sie halbtags verdient) zurückerstattest, kann sie die Anlage U bedenkenlos unterschreiben.