|
Hallo,
was sagt denn Deine Anwältin bezüglich der Kosten? Wenn sie schon den KU errechnet hat liegen ihr die Daten vor. Ab wann hat sie ihn in Verzug gesetzt?
Leider finde ich das gerade nicht, aber, ich meine gelesen zu haben dass es beim KU eine Regelung mit dem 15ten eines Monats gab.... das sollte aber auch egal sein, denn, er wäre ja für den Monat dann noch verpflichtet sich an den gemeinsamen Kosten zu beteiligen.
Hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm
findest Du schonmal die Tabelle und Leitlinien.
hörnchen
|