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Hallo
Meine Freundin ist vor 5Wochen mit unserem gemeinsamen Sohn, nun 20 Monate abgeheuen, nachh einem Streit.
Verweigert jeglichen Kontakt, nur über Anwalt und fordert, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nun war aber ich, für unseren Sohn seit dem 8. Monat verantwortlich, da sie ihrem Beruf nachging, habe auch die 3 Jahre Mutterschutz.
Nun lese ich ständig, dass die Mutter in 83% der Fälle das Aufenthaltsbestimmungsrecht ,zugesprochen wird.
Nun meine Frage.
Soll ich direkt darauf verzichten, um es unserem Kind zu ersparen, oder hätte ich evtl. auch die Chance, dass der Junge wieder zu mir kommt, und dann wieder in seiner gewohnten Umgebung ist.Lese immer, dass er in diesem Alter schnell vergißt.
Danke für Ihre Antworten
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