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Hallo,
ich habe eine Frage, bezüglich der Grundversorgung einer Person, nennen wir sie Frau X (51 Jahre).
Frau X ist mit Herrn Y (55 Jahre) verheiratet. Herr Y ist derjenige der einer geregelten Arbeit nachgeht, da Frau Y den Haushalt für beide übernimmt. Beide haben gemeinsame Versicherungen, (Krankenversicherung etc.) oder besser gesagt, Frau X ist bei Herrn Y mitversichert. Nun haben sich Frau X und Herr Y getrennt und wollen sich in absehbarer Zeit scheiden lassen. Da Frau X kein Geld verdient und auch keine direkten Versicherungen besitzt, fürchtet sie nun um Ihre Existenz und müsste mindestens eine eigene Krankenversicherung abschließen, aber ohne Verdienst ist dies auch schlecht zu bewerkstelligen!. Wie würde das weitere vorgehen am besten aussehen oder ist der ex-Ehegatte verpflichtet eine Versicherung für seine ex-Frau abzuschließen und wie sieht es mit der Grundversorgung aus? Entschuldigt bitte die etwas merkwürdige Art und Weise der Darstellung!
Mit freundlichen Grüßen
steve
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