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 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
Hallo Leute,



Ich habe eine Frage, die hoffentlich jemand von euch beantworten kann.



Heute hat mein EX bei meinen Eltern angerufen und wüste Beschimjpfungen über mich abgelassen. Ich kam zufällig dazu und habe das ganze Gespräch auf Band aufgezeichnet. Er wusste nicht, das ich zuhöre und hat sich dementsprechend über mich ausgelassen.

Unter anderem hat er Dinge zugegeben, die er vor Gericht aber wahrscheinlich so wie in der Vergangenheit wieder abstreiten wird.

Meine Frage: Hat diese Aufnahme irgendeine Gültigkeit vor Gericht :?:

Dieses Band ist der Beweis, den ich brauchen würde um zu Beweisen, das er meinen Kindern buchstäblich eine Gehirnwäsche verpasst hat.

Ich hoffe auf eure Hilfe :!:

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liebe Grüße

Martina



 Zulässigkeit vor Gericht von Dirk
Das Band unterliegt dem Beweisverbot und Du hast dich strafbar gemacht.

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Grüße

Dirk


 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
Hallo Dirk,

D.h. also, wir sollten dieses Band vor Gericht wohl besser nicht vorlegen :oops:

Na ja, er weiß ja gottseidank nicht, das er dabei aufgenommen wurde. :wink:

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liebe Grüße

Martina



 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
Ach ja, noch was,



es ist nur schade, denn bei diesem Telefongespräch hat er sich echt ein Eigentor geschossen, er hat nämlich zu gegeben, das er die Kinder tatsächlich negativ beeinflusst hat und das über Monate hinweg.

Zumindest, habe ich ja noch die Zeugenaussage meiner Eltern. Ich hoffe, das ist besser als nichts :!: :oops:

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liebe Grüße

Martina



 Zulässigkeit vor Gericht von Dirk
vor Gericht nützt das nichts - aber sowas kann man haben :wink:

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Grüße

Dirk


 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
Danke, danke,



bin ja schon froh, das mir hier im Forum keiner den Staatsanwalt auf den Hals hetzt. :oops:

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liebe Grüße

Martina



 Zulässigkeit vor Gericht von hendrike
Ich weiß nicht, liebe Martina, ob ich Dirk hier zustimme. Warum fertigst Du kein Gedächtnisprotokoll dieses Gespräches an - Du mußt es ja nicht wortwörtlich abtippen und läßt den Sachverhalt über dieses Gespräch über Deinen Anwalt ans Gericht gehen?



Zumindest bei Deinem nächsten Antrag sollte Dir das doch - zumal Du Zeugen hast - ganz nützlich sein.



Gruß + viel Glück



Jana


 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
Hallo Jana,

Gedächtnisprotokoll klingt gut, wird aber nichts helfen, weil ich ja offiziell bei dem Gespräch gar nicht anwesend war, das glaubt zumindest mein EX.

Mein Vater hatte den Lautsprecher an, damit ich mithören konnte. Hätte ich auf mich irgendwie aufmerksam gemacht, hätte mein EX sicher nicht so viel zugegeben.

Meine Eltern werden als Zeugen vor Gericht ja so wie so benannt. Ich hoffe, daß das genügt.

Aber trotzdem danke für den Tip :idea: :wink:

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liebe Grüße

Martina



 Zulässigkeit vor Gericht von Dirk
Jana hat Recht, alles zu protokollieren ist nie falsch. Es liegt dann zwar noch immer beim Richter, ob er/sie das überhaupt hören mag - aber auch hier gilt: lieber man hat, als man hätte.......

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Grüße

Dirk


 Zulässigkeit vor Gericht von AH
Hallo Martina,



deine Eltern oder andere Verwandte können zwar als Zeugen benannt werden, jedoch hängt es vom ermessen des Gerichts ab, ob diese angehört werden.



Normalerweise eher nein, das gibt es meistens nur beim Fernsehen.



Es geht hierbei um eine nicht öffentliche Verhandlung, wobei das Jugendamt und die Eltern des / der Kinder gefragt sind eine Einigung zu finden, gelingt es nicht. So wird es fast immer danach einen sogenannten Anwalt des Kindes mit dieser Sache beauftragt. Dieser ist allein für das Kind zuständig.



Liebe Grüße



AH


 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
hallo AH,



wie du vielleicht gelesen hast, hat mich das Gericht aufgefordert eine Stellungnahme zu seinem privaten nicht durch seinen RA unterstützen Antrag auf Umgangsregelung, in dem er in über 2 Seiten Lügenmärchen ans Gericht geschrieben hat zu reagieren.

Ich habe das auch getan, in Form einer Gegendarstellung mit Eidesstattlicher Versicherung. Mein Anwalt meinte, ich solle ruhig alle möglichen Zeugen da mit reinbringen, die beinahe täglich mit den Kids zusammen sind. Also die Großeltern und die Erzieherinnen vom Kiga.

Ich hoffe zumindest, das es einen Richter gibt, der die Meinung derjenigen auch hören will, sonst bin ich wohl auf mich allein gestellt und steht wieder mal Aussage gegen Aussage. Denn mein EX streitet ja alles ab. Jetzt habe ich da diese Bandaufnahme und kann doch wieder nicht viel damit anfangen. :roll: Toll :!: :?: :idea:

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liebe Grüße

Martina



 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
Ach ja,

hätte ich beinahe vergessen zu fragen:



wer bestellt denn diesen Anwalt für die Kinder :?:

Und was passiert, wenn mein Sohn wo von ich ausgehe, sich zu sehr schämt, diesem sog. Kinderanwalt zu erzählen, was sein Vater ihm alles angetan hat :?:

Das kann der sich ja nicht aus den Fingern saugen, denn Philipp (immerhin schon12) wird sicher keinem Fremden erzählen, das sein Vater ihn wg. seines Einnässens im 2 stündigen Rythmus aus dem Tiefschlaf gezerrt hat und ihm dabei sogar noch gedroht hat ihn kalt zu duschen, wenn er nicht freiwillig aufs Klo geht. Oder das Theater am Morgen danach, als er vor seiner Freundin rum geschrien hat, das er sich von Philipp seine Matratzen nicht ruinieren lassen würde. Oder, das seine Freundin regelmäßig ins Bad platzt, wenn Philipp nackt in der Wanne sitzt, weil er nicht abschließen darf und er außerdem mit seiner 5 jährigen Schwester baden musste, weil das sonst zu viel Wasser kostet.

Glaubst du allen Ernstes, das mein sohn das diesem Anwalt erzählen wird :?:

Ich nicht :(

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liebe Grüße

Martina



 Zulässigkeit vor Gericht von hendrike
Liebe Martina,



wenn Du nicht sicher sein kannst, daß Dein Sohn sich traut, diese Erlebnisse mit seinem Vater zu erzählen, dann ist es meines Erachtens absolut Deine Aufgabe, ein ebensolches Vertrauensverhältnis Deines Sohnes zu diesem Anwalt herzustellen. Denn ein Kontakt vor der Verhandlung wird stattfinden. Deine Aufgabe hier liegt in der Vorbereitung dieses Kontaktes. Und mit Dir wird sich der Anwalt (bist Du sicher, daß es sich hierbei nicht um einen Verfahrenspfleger handelt???) auch unterhalten wollen. Hier kannst Du dann zumindest Dein Gedächtnisprotokoll vorlegen.



Bettnässerei ist kein Ausdruck von Peinlichkeit sondern von Seelenpein. Zumal von seelischen Problemen, die sicherlich zumindest durch das Verhalten Deines Exmannes begünstigt, wenn nicht sogar verursacht werden. Wenn Dein Ex seinen Sohn in solche Gewissensbisse stürzt, indem er Dich als Mutter seinen Kindern gegenüber schlecht macht, dann ist das Grund genug, ins Bett zu pinkeln aber weiß Gott nicht dafür, sich auch noch für das Einnässen zu schämen. Ansonsten gehe doch mit Deinem Sohn zum Psychologen, der das mit Deinem Sohn klärt.



Wenn Du Dich recht erinnerst, so wollte doch Dein Ex, daß beide Eltern ihm zuhören können und hatte deswegen der Einschaltung des Lautsprechers zugestimmt, richtig? Und er hat doch schließlich vor seiner Zustimmung nicht gefragt, ob sonst noch jemand im Raum ist, habe ich Recht?



Gruß Jana


 Zulässigkeit vor Gericht von Martina
Hallo hendrike,



Zitat:
Denn ein Kontakt vor der Verhandlung wird stattfinden.
Wie lange vorher :?: Ich muss Philipp schließlich in aller Ruhe beibringen, das er mit diesem Anwalt oder Verfahrenspfleger (Keine Ahnung) auch redet.

Zitat:
Bettnässerei ist kein Ausdruck von Peinlichkeit sondern von Seelenpein. Ansonsten gehe doch mit Deinem Sohn zum Psychologen, der das mit Deinem Sohn klärt.


wir haben schon 2 Psychologen und 2 Erziehungsberater einschließlich Scheidungskindergruppe hinter uns. bis jetzt hat Philipp überall nur geblockt und gar nichts gesagt. Ich weiß das er sich nicht schämen muss, das sage ich ihm auch dauernd, aber er ist 12 und steckt schon mitten in der Vorpubertären Phase, glaub mir, er wird wieder da sitzen und schweigen, er schämt sich, egal, was ich ihm erzähle. Die Aussage eines Erziehungsberater war sogar, halt dich fest: Ist ihr Sohn so verklemmt, das er Probleme damit hat, sich vor seiner Schwester und der Freundin des Vaters auszuziehen und zu baden :?:

Ich dachte, ich bin im falschen Film :x



Zitat:
Wenn Du Dich recht erinnerst, so wollte doch Dein Ex, daß beide Eltern ihm zuhören können und hatte deswegen der Einschaltung des Lautsprechers zugestimmt, richtig? Und er hat doch schließlich vor seiner Zustimmung nicht gefragt, ob sonst noch jemand im Raum ist, habe ich Recht?


Er hat zumindest während des Gespräches nichts gesagt, das der Lautsprecher nicht an bleiben soll, er wusste aber auch nicht, das ich zuhöre :!: Ich kann nur sagen, das ich anwesend war und alles mitgehört habe, ist ja nicht gelogen, ich war ja da, aber wenn er gewusst hätte, das ich da war, hätte er sich sicherlich nicht so weit aus dem Fenster gelehnt.

Gefragt hat er freilich nicht, er hat ja auch zu einer Zeit angerufen, wo ich normalerweise grade Kurse gebe, nur an diesem Tag war ich halt zufällig zu Hause, weil mir ein Kiga den Kurs abgesagt hatte. Ich kam echt zufällig dazu, weil ich einkaufen war und meiner Mutter was mitgebracht hatte. Da ich einen Schlüssel für die Wohnung meiner Eltern habe, hat er nicht mal gemerkt, das jemand kommt, weil ich ja auch nicht geklingelt habe.

_________________
liebe Grüße

Martina



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