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Hallo zusammen.
Also zu den Fakten: geschieden seit neun Jahren, ein Sohn (12), Urteil über Umgang des Vaters mit dem Kind, gemeinsame Sorge, gemeinsames AbR.
Das Urteil sieht die Standartregelung vor: Hauptwohnsitz ist bei der Mutter (mir), Besuch jedes zweite WE von Fr. bis So. und einen Nachmittag unter der Woche beim KV. Dazu haben wir es so geregelt, dass die Ferien hälftig aufgeteilt werden und Feiertage nach Absprache mal hier mal dort verbracht werden. Dies lief mit einigen Ausnahmen relativ regelmäßig. Ich habe mich auch lange daran gehalten meinen Sohn auf die Besuche positiv vorzubereiten (auch wenn sein Vater ihn mal wieder ohne Grund nicht abgeholt hat und ich die Schuld auf mich nehmen musste, das tue ich jetzt nicht mehr). Im Übrigen hat er neun Jahre freiwillig auf den Besuchsnachmittag verzichtet.
Jetzt habe ich mal wieder die Unterhaltsklage aufgefrischt und schwupps, da kam er auf die Idee seinen Sohn öfter zu sehen und in Naturalien zu zahlen. (Wenn ich öfter auf ihn aufpasse, muss ich auch weniger zahlen.)
Die Sache ging ans JA. Hier habe ich dem sowieso berechtigtem Besuchsnachmittag zugestimmt. Ich dacht dann hätten wir wieder mehr Ruhe.
HAHA. Der KV hat das Kind ohne mein Wissen mittags vom Schulhof geholt und zu sich genommen, danach wieder zur Betreuung in die Schule gebracht. Ich habe es nur durch Zufall heraus bekommen.
Was kann ich gegen solche Verstöße (die übrigens bereits seit zwei Jahren laufen) machen? Wie soll ich denn das Urteil durchsetzen, wenn alle Institutionen das "Alles nicht so schlimm" finden. Muss ich mit ansehen, dass das Kind beigebracht bekommt, dass es mit Lügen und Betrügereien seinen Willen bekommt und das in Ordnung zu sein scheint?
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