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 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von catweazle
Hallo,



ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt und bin mit den drei Kindern umgezogen. Die Trennung war zwar von uns beiden beschlossen, aber ganz so glatt ist unser Umzug nicht abgelaufen, da mein Mann mir wohl uebelgenommen hat, dass ich ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe, dass ich die Kinder mitnehme.

Er wollte eigentlich, dass ich mit den Kindern im gemeinsamen Haus bleibe. Da es schon lange zwischen uns absolut nicht mehr stimmt, wollte ich allerdings einen Schlusstrich ziehen und raeumlich getrennt sein.



Wir haben dann so einigermassen beschlossen, dass die Kinder jedes zweite Wochenende bei ihm sind und auch gelegentlich unter der Woche mit ihm zusammen etwas unternehmen. Sie koennen ihn auch jederzeit besuchen, da ich nur wenige Strassen weiter weg wohne. Ich bestehe nur darauf, wenn sie im Dorf unterwegs sind, dass sie zu Hause sind, bevor es Nacht ist. Sie muessen mir nicht genaus sagen, wohin sie gehen - ob zum Vater oder zu einem Bekannten oder einem Bauern. Gerade meine Grosse geht sehr gerne spazieren und besucht dann einige Leute.



Ihren Vater besuchen sie unter der Woche trotzdem kaum, meist sind Freunde wichtiger. Wenn der Vater eines der Kinder zu einem Geburtstag mitnehmen will oder zum Baden, dann moechte ich nur, dass die Kinder spaetestens um 19 Uhr 30 wieder zu Hause sind (wenn sie bei ihm oder von ihm etwas zum Abendessen bekommen - das vergisst er recht gern), sonst soll er sie frueher bringen. Allerdings geht es natuerlich nicht immer, wenn er will, schliesslich haben die Kinder auch manchmal etwas anderes vor.



Meine mittlere Tochter ist in einem Faschingsverein und hatte nun fast jedes Wochenende ein paar Auftritte, manche der Auftritte fielen auch auf sein Wochenende. Darueber haben wir gelegentlich Streit, da er meint, er sieht die Kinder so selten und ich soll schauen, dass sie an seinem Wochenende keine weiteren Termine haben. Unser Juengster (6) war vergangene Woche krank geworden (am Freitag). Den hat sein Vater dann gleich am Samstag morgen wieder gebracht mit der Begruendung, er habe keine Krankenkassenkarte, keine Medikamente und nichts da. Der Kleine hat seinen Vater dann erst wieder Sonntag abend gesehen, als dieser die Maedels heimgebracht hat.

Ich war mit meinem Sohn nicht beim Notdienst, da er zwar erkaeltet war, aber nicht so dramatisch (auch kein Fieber). Er hat einen kruppaehnlichen Husten, der sich zwar schlimm anhoert, sich aber mit ein wenig Luftfeuchtigkeit im Zimmer gut lindern laesst. Ich muss dazu sagen, dass bei uns die Rollenverteilung sehr stark abgegrenzt war, mein Mann hat sich all die Jahre (insgesamt 11 Jahre), die wir verheiratet waren, fast komplett aus der Kindererziehung, Haushalt und alles was damit verbunden ist, herausgehalten.



Als er den kleinen zurueckgebracht hat, hat er mir gleichzeitig auch gesagt, dass er das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer die Kinder will, dann waere das alles kein Problem fuer ihn.

Das hat er mir schon oefters gesagt, allerdings auch mit dem Hintergrund, dass er das gemeinsame Haus dann halten koennte - er muesste dann ja fuer die Kinder nichts zahlen.



Wer regelt denn im Trennungsjahr Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht? Muss ich zu einem Anwalt? Kann er irgendwelche Schritte unternehmen und die Kinder (sind 6,8 und 10 Jahre alt) dann zu sich holen? Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich das geregelt haben will (ich bin momentan knapp bei Kasse, da mein Mann die Darlehenszahlungen, ca 450 Euro, fuer das Haus komplett uebernommen hat, den Kindergarten zahlt und wir momentan, Kindergeld nicht eingerechnet, 510 Euro von ihm bekommen)?


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Martina
Hallo Catweazle,



Nun erst mal langsam, das SR und das ABR für die Kinder habt ihr beide so lange gemeinsam, so lange es darüber keinen richterlichen Beschluss gibt. Und das ist frühestens bei der Scheidung der Fall.

Es ist nun möglich, das gemeinsame SR und ABR zu behalten, was in 95% der Fälle auch so gehandhabt wird.

Dein Mann müsste schon schwerwiegende Gründe haben das alleinige SR zu bekommen. Außer du würdest dem ganzen auch noch zustimmen, was ich nicht glaube oder :?:

Schwerwiegende Gründe sind; wenn nachgewiesen werden kann, das das Kindeswohl massiv gefährdet ist, wenn das SR bei beiden Elternteilen bleibt. Dann kann :!: :?: vom Familienrichter entschieden werden, das ein Elternteil das alleinige SR bekommt.

Ich habe das alleinige SR und ABR beantragt, Verhandlung war noch nicht, du kannst gerne mal in meinem Beitrag unter dem Thema:

Sorgerecht, mein noch Ehemann macht mir das Leben zur Hölle

oder unter anderen Themen im Forum nachlesen, was z.B. meinen Kindern mit ihrem Vater schon alles passiert ist. doch selbst das hat bisher nicht ausgereicht, so mein Anwalt, das alleinige SR und ABR zu bekommen. Auch Dirks Beitrag zu diesem Thema könnte interessant für dich sein, er schrieb: Das Richter meistens nur in schweren Fällen, wie Kindesmisshandlung und dergleichen einem Elternteil das SR zusprechen.

Also mach dir keine Sorgen, so einfach gehts nun auch wieder nicht. Dein EX kann nicht einfach sagen, er will das SR und ABR für die Kinder, wenn er dir keinen Missbrauch oder sonstiges an deinen Kindern nachweisen kann. :wink:

So lange ihr aber das gemeinsame SR und ABR habt, kann dein Mann die Kinder allerdings jederzeit holen und sagen, das sie ab sofort erst mal bei ihm bleiben.

Den Unterhalt würde ich an deiner Stelle aber tatsächlich mal von einem Anwalt berechnen lassen. Manche Rechtschutzversicherungen zahlen auch eine erste Beratung beim Anwalt. Da solltest du dich mal schlau machen. Außerdem, besteht für dich auch noch die Möglichkeit durch einen Anwalt Prozesskostenhilfe zu beantragen, dazu musst du natürlich deine Einkünfte darlegen. Um aber zu vermeiden, das du in Punkto Unterhalt übervorteilt wirst, wäre ein Besuch beim Anwalt in der Tat ratsam. Auch die Düsseldorfer Tabelle im Internet gibt dir Auskunft darüber, was dir Unterhaltsmäßig zusteht.

Außerdem, solltest du deinem Anwalt mitteilen, was du geschrieben hast, nämlich, das dein EX die Kinder nur aus finanziellen Gründen bei sich haben will. In diesem Fall wärst ja dann du deinem EX gegenüber für die Kinder Unterhaltsverpflichtig. :shock:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von catweazle
martina kaczynski hat geschrieben:

Außer du würdest dem ganzen auch noch zustimmen, was ich nicht glaube oder :?:


Natuerlich nicht.



Zitat:

Ich habe das alleinige SR und ABR beantragt, Verhandlung war noch nicht, du kannst gerne mal in meinem Beitrag unter dem Thema:

Sorgerecht, mein noch Ehemann macht mir das Leben zur Hölle

oder unter anderen Themen im Forum nachlesen, was z.B. meinen Kindern mit ihrem Vater schon alles passiert ist. doch selbst das hat bisher nicht ausgereicht, so mein Anwalt, das alleinige SR und ABR zu bekommen.



Habe ich gelesen, finde ich sehr uebel und schockiert mich ziemlich.

Zitat:

So lange ihr aber das gemeinsame SR und ABR habt, kann dein Mann die Kinder allerdings jederzeit holen und sagen, das sie ab sofort erst mal bei ihm bleiben.



Ich hoffe eigentlich, dass so etwas daran scheitert, dass er einen gesicherten Arbeitsplatz hat. Alleine lassen kann er die Kinder ja nicht den ganzen Tag. Die Kinder wollen alle bei mir wohnen. Er hat allerdings schon versucht, sie dahingehend zu beeinflussen: er hat der Grossen (sie liebt Tiere) einen Hund versprochen, wenn sie bei ihm wohnt - meine Schwiegereltern haben ihr sogar ein Pony versprochen. Da hat sie dann schon kurz gezoegert.

Zitat:

Den Unterhalt würde ich an deiner Stelle aber tatsächlich mal von einem Anwalt berechnen lassen.



Mache ich auf jeden Fall. Meine Einkuenfte sind exakt das, was er mir ueberweist. Da ich meinen Laden aufloesen musste, habe ich sonst keine Einkuenfte. Ich habe mich erstmal arbeitssuchend gemeldet.



Zitat:

Außerdem, solltest du deinem Anwalt mitteilen, was du geschrieben hast, nämlich, das dein EX die Kinder nur aus finanziellen Gründen bei sich haben will. In diesem Fall wärst ja dann du deinem EX gegenüber für die Kinder Unterhaltsverpflichtig. :shock:


Das scheitert daran, dass ich erstmal eine Arbeitsstelle finden muss. Wobei ich mich natuerlich jetzt frage, ob es so sinnvoll ist. Sollte ich etwas finden und er arbeitslos werden (hat er schon mal angekuendigt, damit er nichts zahlen muss), dann sieht es fuer mich vielleicht eher schlechter aus, oder? Ich moechte, dass die Kinder bei mir bleiben, er wuerde die Kinder selber nicht erziehen, sondern jemanden finden, der das fuer ihn uebernimmt. Das ist, denke ich, auch nicht der Sinn der Sache.


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Martina
hallo Catweazle,



wie alt ist deine große Tochter :?: Alt genug, um mit ihr mal zu reden, ganz offen, sage ihr ruhig, das der Papa ihr jetzt alles mögliche verspricht, aber ob er das auch hält, ist eine andere Geschichte.

Sage den Kindern auch, was du hier geschriben hast, nämlich das du Angst hast, sie zu verlieren nur weil ihr Vater ihnen jetzt alles verspricht nur damit sie bei ihm leben. Ich denke die Kinder werden es einsehen. Stelle ihnen aber frei, jederzeit zu ihrem Vater zu dürfen, wenn sie das gerne möchten. Z.b. am Wochenende oder wenn möglich auch Wochentags, wenn es bei euch allen passt. So kannst du sicher gehen, das die Kinder oder auch dein Ex dir nicht vorwerfen können, du hättest die Kinder in irgendeiner Form beeinflusst. :roll:

Denn wenn es zu einer Befragung der Kinder beim Gericht kommt, wird es der Richter merken, ob es die Meinung der Kinder ist, oder deine. :idea:



Ob du dir allerdings jetzt eine Arbeit suchst oder nicht, dürfte wohl keine Rolle spielen, zumindest nicht dabei, bei wem die Kinder besser aufgehoben sind. Vielleicht hast du ja die Möglichkeit dann zu arbeiten, wenn die Kinder in der Schule oder im Kiga sind. Dann sind sie am Nachmittag wieder bei dir und niemand kann dir vorwerfen du kümmerst dich nicht um sie. Wenn dein EX schon jetzt androht, sich absichtlich in eine Arbeitslosigkeit zu begeben,(hat meiner übrigens auch gemacht), wird es dir nicht schlecht ausgelegt werden, wenn du versuchst für dich und deine Kinder ein geregeltes Einkommen zu finden, wenn dein EX schon nicht in der Lage dazu ist.

Ich glaube, du machst dir ein bisschen zu viele Sorgen. :oops:

Jetzt ist es erst mal wichtig, das du einen Anwalt konsultierst und mit den Kindern redest.

Ich wünsche dir ganz viel Kraft dazu 8)

Und bleib weiter hier im Forum, glaube mir, es hilft ungemein, wenn man sich ganz einfach mal irgendwo richtig ausk.... kann :P

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von catweazle
Meine aelteste Tochter ist 10 und sie will auch bei mir bleiben. Die Kinder duerfen jederzeit waehrend der Woche zum Vater, da wir ja nicht weit weg wohnen. Allerdings nuetzen sie das nur selten (die Freunde sind wichtiger).

Den Unterhalt fuer die Kinder lasse ich jetzt vom Jugendamt klaeren, da mein Mann zahlt, was er zahlen will: das waren im Maerz gerade mal 350 Euro fuer alle drei Kinder, im April 450 Euro, seit er weiss, dass das Jugendamt jetzt den Unterhalt berechnet, zahlt er 510 Euro.



Wir regeln jetzt auch das Besuchsrecht beim Jugendamt, allerdings hat mein Mann da seine eigenen Vorstellungen. Er will, dass die Kinder bei ihm wohnen, dann muss er nichts zahlen (mir zahlt er uebrigens gar nichts), ich soll arbeiten gehen und ihm dann Unterhalt zahlen. Er wuerde weniger arbeiten und jemanden einstellen, der sich um die Kinder kuemmert.

Andererseits hat er beim selben Gespraech gesagt, dass ihm drei Kinder zu viel sind, er wuerde sie gerne abwechselnd nehmen und nicht alle miteinander. Da hat sogar die Mitarbeiterin vom Jugendamt aufgehorcht, da er kurz vorher ja gesagt hat, dass er die Kinder aufziehen will.



Ganz abgesehen davon, dass er hier natuerlich sehr unrealistische Vorstellungen hat, was ich verdienen koennte (ich habe ein Diplom in Mathe), bewerbe ich mich nur auf Arbeitsstellen, die ich mit der Kinderbetreuung vereinbaren koennte.



Allerdings haette ich die Gelegenheit, als Quereinsteiger in den gymnasialen Schuldienst zu kommen. Dazu muesste ich 1 Semester eine Weiterbildung in Muenchen machen, dann 2 Semester Referendariat und ein weiteres Semester in Muenchen, anschliessend das 2. Staatsexamen.

Das wuerde ich liebend gerne machen, zoegere jetzt allerdings, weil ich die Betreuung der Kinder dann auf jeden Fall werktags teilweise meiner Mutter ueberlassen muesste - in welchem Umfang weiss ich noch gar nicht.

Sieht vielleicht nicht so gut aus, oder?



Ein weiteres Problem ist meine aelteste Tochter, sie moechte aufs Gymnasium, hat auch gerade noch die Note dazu, dass sie ohne Aufnahmepruefung gemeldet werden kann. Heute hat mein Mann zu ihr gesagt, dass er das nicht will. Sie hat ihn am Abend besucht, weil er ihr eine SMS geschickt hat, dass sie einen Brief bekommen hat. Zu mir persoenlich hat er nichts gesagt.



Morgen wollte ich sie anmelden (ich habe den Rest der Woche schlecht Zeit). Soll/kann ich das einfach ignorieren??? Bei dem letzten Gespraech vor der Jugendamtmitarbeiterin hat er zwar angedeutet, dass er das nicht so gut findet, richtig widersprochen hat er aber nicht.


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Siegerwilli
Hi catweazle,



wenn ich das so lese denke ich, daß Deine Probleme erst jetzt richtig anfangen werden.

Der Mann ist verletzt und da geht wohl erstmal gar nix, außerdem möchte er gerne das Haus

halten, deshalb das Gebaggere an den Kindern.



Ich befürchte, Du bist nicht weit genug weggezogen um wirklich Abstand zu haben.



Besorg Dir dringend mal einen Beratungstermin beim Anwalt.



Gruß Max


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von catweazle
Hallo Max,



das werde ich wohl doch nochmal machen. Die Wohngeldstelle hat mir auch schon gesagt, dass ich erst meinen Unterhalt einklagen muss, bevor ich da irgendetwas bekommen koennte.

Weiter weg ziehen wollte ich wegen der Schule und den Freunden nicht. Aber ich denke inzwischen auch, dass das ein Fehler war. Aber eine aehnlich guenstige Wohnung werde ich so schnell wohl nicht finden und bei dem bisschen Geld, was wir im Monat haben, kann ich mir etwas anderes zur Zeit gar nicht leisten.



Dass er verletzt ist, mag wohl so sein, wobei ich es eigentlich nicht verstehe.

Schliesslich war der Entschluss sich zu trennen nicht einseitig, sondern von uns beiden gewollt. Keiner von uns hat einen neuen Partner, ich hoffe allerdings, dass er im Sommer jemand passenden findet, dann kann er sich ueber etwas anderes Gedanken machen.

Momentan kommt es mir so vor, wie wenn er nur alles moegliche macht, um mich zu aergern.



Inzwischen will er einen woechentlichen Bericht ueber den Gesundheitszustand, schulische Leistungen/Vorkommnisse der Kinder, da er meint, er ist nicht ausreichend informiert. Mein Juengster hat sich erdreistet, einen Tag vor seinem Wochenende Scharlach zu bekommen und er musste dann ein krankes Kind uebernehmen, er sieht nicht ein, dass man Krankheiten nicht planen kann. Als dann an einem anderen Wochenende ein Pseudo-Krupp-Anfall Freitag nachts auftrat, hat er mir den Kleinen gleich Samstag morgen wieder gebracht und das ganze Wochenende nicht mehr abgeholt.



Einerseits beklagt er sich, dass er die Kinder zu wenig sieht, andererseits passt ihm der Vorschlag vom Jugendamt, dass er die Kinder an "meinen" Wochenenden am Samstag von 10 Uhr bis 18 Uhr holen kann, ebenfalls nicht. Er will eine flexiblere Loesung, die ihm erlaubt, immer nur ein Kind abzuholen.

Dass das nicht so einfach ist, da die Kinder unter der Woche ebenfalls Termine haben und mit Hausaufgabe und Lernen eine Weile beschaeftigt sind, sieht er natuerlich nicht ein. Genauso wenig wie er einsieht, dass man

die Kinder rechtzeitig ins Bett bringen muss.


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Siegerwilli
Hi catweazle,



es ist immer schwer, wenn zu unterschiedliche Ansichten da sind, ich habe

das auch erlebt. Nur ich habe mich nie aus was rausgehalten, das war wohl

auch nicht gut, denn das Resultat ist das Gleiche.



Wie gesagt, ich denke es geht ihm nur um das Haus. Wie alt sind denn die

Kinder? Über die DD-Tabelle kannst Du leicht rausfinden was er bezahlen

müßte und was dann noch übrig bleibt wird zu 3/7 Dir gehören...ich geh mal

davon aus, daß er mit dem Rest das Haus nicht halten kann...????



Wie gesagt, informiere Dich damit Du weißt wie alles zusammenspielt. Du

brauchst ihm ja nicht das Letzte abnehmen, es kommt immer gut wenn man

insgesamt fair bleibt.



Gruß Max


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Martina
Hallo catweazle,

ich weiß nur zu gut aus eigener Erfahrung, das es unglaublich schwer ist, ruhig zu bleiben, wenn man weißo, das er dir alles nur mit Absicht macht um dich zu ärgern.

Ich denke mal, das du das JA auf deiner Seite hast, so fies das auch klingt, aber das solltest du nutzen. Auch wenn dein EX verletzt ist und das ist er, sonst würde er nicht so reagieren. Ich weiß selbst am besten, wie ein verletzter Mann reagiert.

Zu deinem Problem, die Kinder bei deiner Mutter unterzubringen, während du dich weiterbilden willst, da kann dir keiner einen Strick draus drehen, immerhin versuchst du deine Kinder durchzubringen, also was soll das ?

Frage mal das JA, die werden dir das bestätigen. Aber wegen des Unterhalts, musst du schleunigst was unternehmen und zwar mit einem Anwalt. So was kann sich ewig hinziehen. Ich kämpfe seit Monaten um den Unterhalt, weil mein EX nur dann zahlt, wenn er Lust dazu hat.

Die hatte er letzten Monat übrigens gar nicht mehr.

Lass dich nicht unterkriegen.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Moehrenmolch
martina kaczynski hat geschrieben:
...das SR und das ABR für die Kinder habt ihr beide so lange gemeinsam, so lange es darüber keinen richterlichen Beschluss gibt.

Und das ist frühestens bei der Scheidung der Fall.




:nein: Ich bin immer wieder erstaunt über Deine "Schnellschüsse"... - das ist natürlich so nicht richtig.

Denn es gibt ja manchmal gute Gründe, eine EINSTWEILIGE Verfügung zu erwirken.

Die kann es innerhalb von drei Tagen geben.



Weiß Fred :ja: (aus eigener Erfahrung) ;D

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von catweazle
martina kaczynski hat geschrieben:

Lass dich nicht unterkriegen.




Das wuensche ich Dir auch :-)

Heute waren wir wieder gemeinsam auf dem Jugendamt, er will das Umgangsrecht schriftlich genau klaeren lassen (jeden einzelnen Feiertag, jeden Geburtstag, er will eine Uebergabe an einem neutralen Ort, ....), damit er seine Rechte durchsetzen kann?!

Ich komme mir vor wie im Film. Ich wuerde ja nichts sagen, wenn ich auch nur einmal irgendeinen Umgang verhindert haette.



An meinem woechentlichen Bericht hat er auch was auszusetzen. Ich musste mit den beiden juengeren zum HNO-Arzt und der hat mir dann mitgeteilt, dass bei dem juengsten Paukenroehrchen zur Belueftung des Ohres eingesetzt werden muessen. Also habe ich gleich einen Termin in der Tagesklinik ausgemacht.

Das habe ich meinem Mann direkt am naechsten Tag per Bericht ueber den Gesundheitszustand mitgeteilt.

Das passt ihm wieder nicht. Ich darf nicht schreiben: "am ... werden Merlin in der Klinik Paukenroehrchen eingesetzt", sondern muss schreiben: "darf ich Merlin die vom Arzt dringend angeratenen Paukenroehrchen einsetzen lassen" und mit ihm das ganze ausdiskutieren. Den selben Eingriff hat man bei der mittleren Tochter vor 2 Jahren gemacht, da hat er sich dann zum Zeitpunkt des Eigriffs selber ins Krankenhaus einweisen lassen, um sich seinen Leistenbruch operieren zu lassen (den er schon seit ueber 9 Monaten hatte). Ich musste dann fuer die Nacht meinen Bruder bei mir uebernachten lassen, damit jemand im Haus ist, wenn ich wegen irgendwelcher Komplikationen mit ihr schnell ins Krankenhaus gemusst haette.



Die Gymnasiumanmeldung passt ihm auch nicht, er findet das ausgesuchte Gymnasium nicht passend, sondern will lieber ein anderes (das Unmengen an Schulgeld kostet). Dabei jammert er, wie wenig Geld er noch hat.

Wahrscheinlich ist er deswegen dagegen, weil ich selber an diesem Gymnasium Abi gemacht habe (wie sein Bruder uebrigens auch).



Hoffentlich findet er bald eine Freundin, damit er was anderes zu tun hat.


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Siegerwilli
catweazle hat geschrieben:

Hoffentlich findet er bald eine Freundin, damit er was anderes zu tun hat.




Glaube ich nicht, er ist viel zu beschäftigt mit Dir.



Meint Max


 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Martina
Hallo Fred,

das war kein Schnellschuss, die schauen bei mir ganz anders aus, glaub mir. ;D

für eine einstweilige Verfügung brauchst du aber gute Gründe, ich habe selbst schon mal eine beantragt, weil mein EX mir die Unterschrift zur Schulummeldung meines Sohnes verweigert hat. Doch zum Glück hat die Schule eine Ausnahme gemacht und nur meine Unterschrift gelten lassen. Die einstweilige Verfügung habe ich dann erst 6 Wochen später nachreichen können.

Aber trotzdem schön, das ich in der Lage bin dich in Erstaunen zu versetzen. :respekt: :flower: :cool:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln? von Martina
Hallo Catweazle



catweazle hat geschrieben:

Hoffentlich findet er bald eine Freundin, damit er was anderes zu tun hat.




Das dachte ich auch mal. nachdem ich erfahren habe, das er eine Freundin hat, aber hat er deswegen aufgehört mit irgendwelchen Dringlichkeiten zu nerven :?:

Pustekuchen

Er wird dir mit seinen Spinnereien wahrscheinlich ebenso auf die Nerven gehen wie mein EX und zwar, bis die Kinder 18 sind. :wall:

gewöhne dich schon mal dran.

_________________
liebe Grüße

Martina



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