Hallo Catweazle,
Nun erst mal langsam, das SR und das ABR für die Kinder habt ihr beide so lange gemeinsam, so lange es darüber keinen richterlichen Beschluss gibt. Und das ist frühestens bei der Scheidung der Fall.
Es ist nun möglich, das gemeinsame SR und ABR zu behalten, was in 95% der Fälle auch so gehandhabt wird.
Dein Mann müsste schon schwerwiegende Gründe haben das alleinige SR zu bekommen. Außer du würdest dem ganzen auch noch zustimmen, was ich nicht glaube oder
Schwerwiegende Gründe sind; wenn nachgewiesen werden kann, das das Kindeswohl massiv gefährdet ist, wenn das SR bei beiden Elternteilen bleibt. Dann
kann

vom Familienrichter entschieden werden, das ein Elternteil das alleinige SR bekommt.
Ich habe das alleinige SR und ABR beantragt, Verhandlung war noch nicht, du kannst gerne mal in meinem Beitrag unter dem Thema:
Sorgerecht, mein noch Ehemann macht mir das Leben zur Hölle
oder unter anderen Themen im Forum nachlesen, was z.B. meinen Kindern mit ihrem Vater schon alles passiert ist. doch selbst das hat bisher nicht ausgereicht, so mein Anwalt, das alleinige SR und ABR zu bekommen. Auch Dirks Beitrag zu diesem Thema könnte interessant für dich sein, er schrieb: Das Richter meistens nur in schweren Fällen, wie Kindesmisshandlung und dergleichen einem Elternteil das SR zusprechen.
Also mach dir keine Sorgen, so einfach gehts nun auch wieder nicht. Dein EX kann nicht einfach sagen, er will das SR und ABR für die Kinder, wenn er dir keinen Missbrauch oder sonstiges an deinen Kindern nachweisen kann.
So lange ihr aber das gemeinsame SR und ABR habt, kann dein Mann die Kinder allerdings jederzeit holen und sagen, das sie ab sofort erst mal bei ihm bleiben.
Den Unterhalt würde ich an deiner Stelle aber tatsächlich mal von einem Anwalt berechnen lassen. Manche Rechtschutzversicherungen zahlen auch eine erste Beratung beim Anwalt. Da solltest du dich mal schlau machen. Außerdem, besteht für dich auch noch die Möglichkeit durch einen Anwalt Prozesskostenhilfe zu beantragen, dazu musst du natürlich deine Einkünfte darlegen. Um aber zu vermeiden, das du in Punkto Unterhalt übervorteilt wirst, wäre ein Besuch beim Anwalt in der Tat ratsam. Auch die Düsseldorfer Tabelle im Internet gibt dir Auskunft darüber, was dir Unterhaltsmäßig zusteht.
Außerdem, solltest du deinem Anwalt mitteilen, was du geschrieben hast, nämlich, das dein EX die Kinder nur aus finanziellen Gründen bei sich haben will. In diesem Fall wärst ja dann
du deinem EX gegenüber für die Kinder Unterhaltsverpflichtig.
