| Alleinzuzweit: "Scheidung im Ausland"
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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, ich kann von euch wertvolle Tipps für meine bevorstehende Scheidung erhalten.
Ich habe vor 14 Jahren einen Nichteuropäer in seinem Land, also nach dortigem Recht geheiratet. Nach der Hochzeit sind wir gleich zurück nach Deutschland, ich 1 Woche später, er 1 1/2 Monate später und haben seitdem immer hier gelebt. Es existiert kein Ehevertrag; gemeinsame Kinder haben wir auch nicht. Wir haben in Deutschland unsere Ehe nicht noch einmal explizit beim Standesamt registrieren lassen. Nur eine Info ans Finanzamt, dass wir jetzt verheiratet sind und zusammen veranlagt werden, das war’s. Visum hatte er ja bereits vor der Einreise, und die Aufenthaltsgenehmigung + Arbeitsgenehmigung waren mit der ausländischen Heiratsurkunde nebst Übersetzung auch nur noch eine Formsache.
Ist es unter diesen Umständen nun möglich, eine Scheidung in seinem Land zu erwirken, die dann auch in Deutschland anerkannt wird, obwohl wir beide hier gelebt haben und es auch noch tun? Ich denke, ich würde dabei finanziell deutlich besser wegkommen. (Ja, ja… hier haben wir mal den umgekehrten Fall: Frau zahlt für Mann).
Ich habe immer etwa doppelt soviel wie er verdient. Er hat zwei Mal den Job „nicht mehr ertragen“ und einfach gekündigt. ICH konnte mir das nicht leisten, schließlich mussten wir ja von irgendwas leben, und fast alle Verträge liefen noch aus der Singlezeit auf meinen Namen.
Ich will ihn nicht über’s Ohr hauen, aber dass ich nun für ihn bis ans Lebensende Rentenausgleich zahlen soll, das wurmt mich schon, zumal ich keineswegs zu den richtigen Gutverdienern gehöre. Ich hatte schon während der Singlezeit einen Rentenvertrag laufen, er hat niemals an einer privaten Altersvorsorge Interesse gezeigt (habe ihn mehrfach angesprochen). So ging es in vielen Dingen: Desinteresse allerorten! Ich habe mich immer gekümmert.
Wie ist das mit einer notariellen Vereinbarung? Kann man sich vor der Scheidung bereits notariell über alles einigen, so dass die Trennung (bis auf den Rentenausgleich) nur noch zur Formsache wird?
LG
Alleinzuzweit
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| hörnchen: "Scheidung im Ausland"
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Hallo,
| Alleinzuzweit hat Folgendes geschrieben: |
Wie ist das mit einer notariellen Vereinbarung? Kann man sich vor der Scheidung bereits notariell über alles einigen, so dass die Trennung (bis auf den Rentenausgleich) nur noch zur Formsache wird?
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Ja, das kann man. Ansonsten würde Cih Dir raten nach einer Fachberatungsstelle für binationale Paare zu suchen, die kennen sich da besser aus.
hörnchen
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