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>Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Ich bin wohl >zugewinnausgleichspflichtig, da wir gemeinsam in mein Haus investiert >haben.
ich gehe davon aus, dass Ihr kein Anfangsvermögen hattet, als ihr in
die Ehe gingt. Ebenfalls unterstelle ich, dass kein anderes als das Immo-
bilienvermögen vorhanden ist. Falls dem so ist, sollte das Haus geschätzt
(oder in Ruhe freihändig verkauft) werden. Dann wird von dem erzielten
bzw. geschätzten Wert die aktuelle Darlehensschuld der Immobilie abge-
zogen und der Restwert durch 2 geteilt. Wer in der Bude sitzen bleibt,
muss diese Hälfte dem anderen auszahlen. So, wie sich das oben
anhört, fehlt dafür beiden das Geld. Ergo wird das Haus hochgehen. Ihr
solltet Euch darüber glasklar sein, dass (sofern beide im Kreditvertrag
stehen und keine Rücklagen bestehen und der Job nicht wirklich Geld
bringt) ihr rucki-zucki in die Privatinsolvenz stolpert, wenn die Bank auch
beide in Haftung nimmt bzw. den Kreditvertrag kündigt. Scheidung bzw.
Zahlungsverzug kann da sehr schnell (8 Wochen) zu dieser Situation
führen. Ergo kooperiert und überlebt oder kooperiert nicht und geht
beide unter.
>Ich muß mir jetzt eine neue Wohnung suchen, da ich das Haus alleine >nicht finanzieren kann, er bleibt darin wohnen. Ich muß mich komplett >neu einrichten, da die Möbel in einer kleineren Wohnung nicht >verwendbar sind.
Ich unterstelle, dass der Scheidungsantrag bei Gericht noch nicht
gestellt wurde, sondern noch gestellt werden wird. In diesem Falle
kannst Du zwar Sachen aus der Wohnung entnehmen, aber Du musst
Dir darüber klar sein, dass dies eventuell im Rahmen des Zugewinn-
ausgleichs angerechnet werden muss. Das gilt auch für die in der
Wohnung verbleibende Seite.
Ist der Antrag schon zugestellt, ist zu dem Stichtag auch der Zugewinn-
ausgleich aus der Ehe zu leisten. Was danach an Eigentum angeschafft
wird, bleibt außen vor, auch wenn die Scheidung noch nicht ausgespro-
chen ist.
>Wenn ich die Wohnungseinrichtung durch Darlehen finanziere, da meine >Barmittel nicht ausreichen, wirkt sich das noch auf den Zugewinn aus?
Jeder, der in der Ehe eigene Schulden anhäuft, haftet für jene alleine.
Diese sind nicht automatisch wirksam für den Zugewinnausgleich. Wenn
er sich auf seinen Namen ein Auto kauft, sich total verschuldet und dann
pleite geht, betrifft das Dich nicht (sofern nicht seine Hälfte des Hauses
hochgeht und Du sie nicht übernehmen könntest). Wenn Du jetzt neue
Schulden anhäufst, gilt das für Dich analog. Diese neuen Schulden sind
Dein Privatproblem. Würdest Du ggf. aus dem Zugewinn heraus an ihn
auszugleichen haben, kannst Du diese Summe nicht (!) gegenrechnen
mit Deinen neuen Privatschulden.
Grüßles, starhip
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