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 Mindern Schulden, die ich jetzt noch mache,den Zugewinn? von inselhopper
Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Ich bin wohl zugewinnausgleichspflichtig, da wir gemeinsam in mein Haus investiert haben.



Ich muß mir jetzt eine neue Wohnung suchen, da ich das Haus alleine nicht finanzieren kann, er bleibt darin wohnen. Ich muß mich komplett neu einrichten, da die Möbel in einer kleineren Wohnung nicht verwendbar sind.



Wenn ich die Wohnungseinrichtung durch Darlehen finanziere, da meine Barmittel nicht ausreichen, wirkt sich das noch auf den Zugewinn aus?



VG

Anja


 Mindern Schulden, die ich jetzt noch mache,den Zugewinn? von starship
>Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Ich bin wohl >zugewinnausgleichspflichtig, da wir gemeinsam in mein Haus investiert >haben.



ich gehe davon aus, dass Ihr kein Anfangsvermögen hattet, als ihr in

die Ehe gingt. Ebenfalls unterstelle ich, dass kein anderes als das Immo-

bilienvermögen vorhanden ist. Falls dem so ist, sollte das Haus geschätzt

(oder in Ruhe freihändig verkauft) werden. Dann wird von dem erzielten

bzw. geschätzten Wert die aktuelle Darlehensschuld der Immobilie abge-

zogen und der Restwert durch 2 geteilt. Wer in der Bude sitzen bleibt,

muss diese Hälfte dem anderen auszahlen. So, wie sich das oben

anhört, fehlt dafür beiden das Geld. Ergo wird das Haus hochgehen. Ihr

solltet Euch darüber glasklar sein, dass (sofern beide im Kreditvertrag

stehen und keine Rücklagen bestehen und der Job nicht wirklich Geld

bringt) ihr rucki-zucki in die Privatinsolvenz stolpert, wenn die Bank auch

beide in Haftung nimmt bzw. den Kreditvertrag kündigt. Scheidung bzw.

Zahlungsverzug kann da sehr schnell (8 Wochen) zu dieser Situation

führen. Ergo kooperiert und überlebt oder kooperiert nicht und geht

beide unter.



>Ich muß mir jetzt eine neue Wohnung suchen, da ich das Haus alleine >nicht finanzieren kann, er bleibt darin wohnen. Ich muß mich komplett >neu einrichten, da die Möbel in einer kleineren Wohnung nicht >verwendbar sind.



Ich unterstelle, dass der Scheidungsantrag bei Gericht noch nicht

gestellt wurde, sondern noch gestellt werden wird. In diesem Falle

kannst Du zwar Sachen aus der Wohnung entnehmen, aber Du musst

Dir darüber klar sein, dass dies eventuell im Rahmen des Zugewinn-

ausgleichs angerechnet werden muss. Das gilt auch für die in der

Wohnung verbleibende Seite.

Ist der Antrag schon zugestellt, ist zu dem Stichtag auch der Zugewinn-

ausgleich aus der Ehe zu leisten. Was danach an Eigentum angeschafft

wird, bleibt außen vor, auch wenn die Scheidung noch nicht ausgespro-

chen ist.



>Wenn ich die Wohnungseinrichtung durch Darlehen finanziere, da meine >Barmittel nicht ausreichen, wirkt sich das noch auf den Zugewinn aus?



Jeder, der in der Ehe eigene Schulden anhäuft, haftet für jene alleine.

Diese sind nicht automatisch wirksam für den Zugewinnausgleich. Wenn

er sich auf seinen Namen ein Auto kauft, sich total verschuldet und dann

pleite geht, betrifft das Dich nicht (sofern nicht seine Hälfte des Hauses

hochgeht und Du sie nicht übernehmen könntest). Wenn Du jetzt neue

Schulden anhäufst, gilt das für Dich analog. Diese neuen Schulden sind

Dein Privatproblem. Würdest Du ggf. aus dem Zugewinn heraus an ihn

auszugleichen haben, kannst Du diese Summe nicht (!) gegenrechnen

mit Deinen neuen Privatschulden.





Grüßles, starhip


 Mindern Schulden, die ich jetzt noch mache,den Zugewinn? von inselhopper
Ich hafte zwar selbstverständlch für meine Schulden alleine, wenn ich alleine ein Darlehen aufnehme, bin aber nicht gehindert, das zu tun - und es mindert meinen Zugewinn, wenn ich die Schulden vor dem Stichtag mache.



Ich bin also nicht gehindert, mir von meiner Mutter "darlehensweise" Geld für meine Einrichtung geben zu lassen und das dann beim Zugewinn mindernd zu berücksichtigen.



Dinge, die ich jetzt aus der Wohnung mitnehme, zählen zum Hausrat - wenn es nicht gerade besonders wertvolle Stücke, wie Antiquitäten, teuere Teppiche, etc. sind - und haben mit dem Zugewinn nichts zu tun. Ggf. muß der Hausrat geteilt werden, aber nicht im Rahmen des Zugewinns.



Mein Mann wird im Haus wohnen bleiben und mir Miete zahlen, davon finanziere ich die laufenden Raten oder ich vermiete es anderweitig, dann bleibt sogar noch was für mich übrig.



Ich kann Euch nur raten, informiert Euch bei jemandem, der sich auskennt. Ich habe für 2 Stunden Beratung beim Fachanwalt 250,00 EUR gezahlt, das war es mir wert.


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