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 Wohnrecht ? von gerdi
Hallo,

ich bin seit August geschieden aber der Zugewinn ist noch nicht geklärt!



Ich besitze seit vier Jahren in dem Zweifamilienehaus welches mein Ex von seinen Eltern 1982 geschenkt bekam ein Wohnrecht auf einer Etage.



Da das Zusammenleben hier für mich immer schwieriger wird möchte ich hier gerne ausziehen.



Nun meine Fragen:



Verliere ich das Wohnrecht automatisch wenn ich ausziehe

(im Grundbuch auf lebzeit eingetragen, - sprich bis zum Tod)?



Wie wird das Wohnrecht beim Zugewinn angerechnet?



-----Zur Hausratsverteilung hätte ich dann noch eine Frage:

-----------wann endet der Anspruch auf Hausratsverteilung?

Er ist bis heute noch nicht aufgeteilt und ich sitze auf all den Sachen!!!



LG, gerdi


 Wohnrecht ? von hörnchen
Hallo,



gerdi hat geschrieben:

Verliere ich das Wohnrecht automatisch wenn ich ausziehe

(im Grundbuch auf lebzeit eingetragen, - sprich bis zum Tod)?




Was steht denn genau in der notariellen vereinbarung dazu? Das ist aussagekräftig.



Viele Grüße



hörnchen


 Wohnrecht ? von gerdi
Hallo Hörnchen,



im Grundbuch steht:



Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (gemäß §1093 BGB) löschbar bei Todesnachweis.



Mein Anwalt sagt ich solle mich im ganzen Haus bewegen wie während der Ehe,

der gegnerische Anwalt verlangt sogar schon eine Miete für Kellerbenutzung,obwohl einige Schlösser mit Schlossspeeren versehen worden und Schlösser ausgetauscht wurden von meinem Ex.



Ich finde es so widerlich nach fast 30 Ehejahren.



Hast du auch nee Ahnung wie das mit der Haushaltsauflösung abläuft?



Wäre hier echt dankbar auch ein Stück weiter zu kommen!!!



LG, Gerdi


 Wohnrecht ? von hörnchen
Hallo Gerdi,



gibt es keine notarielle Urkunde mit Details dazu? Das sehe ich als wichtig an!



Zitat:

Ich finde es so widerlich nach fast 30 Ehejahren.




Oh ja, das ist es!



Zitat:
Hast du auch nee Ahnung wie das mit der Haushaltsauflösung abläuft?




Also ich habs nicht selbst durch, aber, ich denke mal erstmal alles was da ist schriftlich fixieren mit Wert. Dann sehen wer was will.... Wenns halt strittig wird kostet es Anwalts- und Gerichtsgebühren.





Zitat:
im Grundbuch steht:



Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (gemäß §1093 BGB)




Hast du schonmal nach dem Gesetzestext bzw. nach "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß §1093 BGB" gegurgelt? Da kommt eine Menge ;)

Vielleicht wäre ja auch vermieten möglich? ;D



Lieben Gruß

hörnchen


 Wohnrecht ? von gerdi
Hallo Hörnchen,



Danke!!!



Ich hab mal gegooglt, da gibt es echt nee Menge.



Ehrlich gesagt blicke ich da nicht so recht durch!!!



LG, Gerdi


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