Hallo,
wenn du schon seit Mai weg bist und ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt ist, sollte doch da schon längst etwas geschehen sein?
Zitat:
Ich habe damals meinem Anwalt kurz vor unserer Rückreise angerufen. Er sagte mir, das der KV per Eilantrag das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt hat und ich sobald ich wieder in Deutschland bin, mir mein Kind weggenommen wird und ich direkt in U-Haft gehe!
Es besteht also ein Haftbefehl gegen dich? Was hat der Anwalt unternommen?
Zitat:
Was tun? Wie verhalte ich mich denn richtig?? Ich habe mich informiert. Einerseits heisst es, das man mir nichts kann, wenn ich wieder nach Deutschland gehe, andererseits könnte mir ein Kindesentzug vorgeworfen werden.
Erstmal Akteneinsicht über den Anwalt nehmen lassen. Dann ggf. ebenfalls das ABR beantragen, das sollte aber schon längst geschehen sein.
Zitat:
Der KV weiss im Übrigen wo wir sind, hat die Telefonnummer, meine Emailadresse und hat sich bis heute nicht einmal gemeldet.
Das wird ja belegbar sein und auch das Gericht wird wissen wo du bist?
Ich kann dir nur raten erstmal zu prüfen was genau das Gericht beschlossen hat und dann uaf jeden Fall rechtlich vorgehen. Das Kind wird seit Geburt vorrangig von dir betreut und der Vater weiß wo ihr seid - also.
hörnchen
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