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 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Dirk
Hallo Milka,



da kann man nicht viel schreiben - außer: wieder eine(r) mehr, der/die gemerkt hat, daß ein Jugendamt eben NICHT kompetent ist. Dort ein Faß aufzumachen, kannst Du dir sparen - schau doch, wie oft es im Fernsehen Fälle gibt, da hat das Jugendamt nichtmal bei offensichtlichen Mißhandlungen eingegriffen - und hinterher befragt, kann sich dann keiner mehr an den Fall erinnern etc..........



that´s life

_________________
Grüße

Dirk


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Moehrenmolch
Milka hat geschrieben:
...Wie versprochen, hier nun das Ergebnis der 2. Gerichtsverhandlung vom letzten Freitag

(...)

Also, kurz und gut, durch meine eigene dumme Gutmütigkeit habe ich weder Anspruch auf eine Nachzahlung der Differenz zum Mindesunterhalt der ganzen Jahre und der Unterhalt wurde nun herabgestuft auf 200 €.





Liebe Milka,

sei mal nicht so hart zu Dir selbst.

Sicher warst Du "gutmütig", aber bestimmt nicht "dumm".



Bei Jugendämtern bist Du darauf angewiesen, einen kompetenten und motivierten Mitarbeiter zu finden; die gibt es zwar (habe ich selbst einmal erlebt), aber vermutlich so wie die Stecknadel im Heuhaufen.



Was ich in Deiner Geschichte sehe, ist auch eine Verkettung unglücklicher Umstände (neben der boshaften Zahlungsunwilligkeit des Kindes"vaters").



Denn PKH müßtest Du schon bekommen.

Und eine Vollmacht (der Gegenseite) ist natürlich hinfällig, wenn sie doch selber erscheint.

Dann ist die neue Frau nur "Öffentlichkeit" und hat gar kein Rederecht. Scheidungsfolgesachen (wie Unterhalt uw.) sind ja öffentlich.



Ich wünsche Dir, daß Du Deine Schlüsse daraus ziehst.

Verzichte auf (meistens) faule Kompromisse.

Setz das auch um, was Du kannst (Kontopfändung).




Deine Anständigkeit bei einem unanständigen Kontrahenten ist eben nur eine Schwäche.



:rolleyes: Gruß von Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Martina
Hallo Milka,

Fred hat recht, du hast dich absolut richtig verhalten, was hätte es wohl gebracht, wenn du dich bei der Verhandlung auf das primitive Niveau seiner Frau herabgelassen hättest. Gar nichts. Zu Gutmütig warst du, ja allerdings, aber ich denke die Behauptung liegt auf warst, denn ich kann mir nicht vorstellen, das dir so was noch mal passiert oder ???



Jeder Mensch muss im Leben seine Erfahrungen selbst machen, egal, ob sie nun positiv oder negativ sind. Diese Erfharungen kann uns leider keiner abnehmen.



Du hast vielleicht gedacht, das dein EX Mann umdenken würde, als du ihm sagtest, das das alles doch nicht von ihm kommt und warum er seinen Sohn so sehr vernachlässigt. Aber anscheinend hat er dazu nicht gernügend Rückgrad.



Humanum errare est ---- Irren ist nun mal menschlich...... für uns alle.

Es bringt auch nicht zu sagen, hätte ich den Schritt zum OLG wagen sollen, es ist eben nun jetzt so wie es ist. Ich musste auch faule Kompromisse eingehen, die wie ich genau wusste eigentlich reine Erpressungen waren, ich bin sie aber trotzdem eingegangen, um endlich Ruhe zu finden und ich denke das solltest du jetzt auch erst einmal tun,

versuche Ruhe zu finden, dich mit der Tatsache abzufinden, wieder an deinen Sohn und an dich zu denken.

Du wirst deinem Sohn eine Erfahrung mit auf den Weg geben können, Gutläubigkeit ist bis zu einem gewissen Maß schon richtig, aber man darf den Punkt bis man dann ausgenutzt wird nicht überschreiten lassen.



Alles Liebe für dich :flower: :kleeblatt: :keks: :teddy:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo, Dirk, Fred und Martina!



Vielen Dank für Eure tröstenden Beiträge, sie taten mir sehr gut, zumal ich z.Zt. hier bei mir im Umkreis mich mit niemandem darüber unterhalten kann.



Ich versuche, mit dem Ergebnis zurechtzukommen, es zu akzeptieren, auch wenn es mich sehr wurmt, daß ich die Bösartigkeiten bzw. Vertuschungen und offensichtlichen Manipulationen in der 1. Instanz nicht

aufdecken konnte.



Nächstes Jahr stehe ich dann vor dem nächsten Problem, dann nämlich wird mein Sohn, wenn er Glück hat, eine Lehre beginnen und dann wird die Gegenseite ohnehin die Zahlung wieder einstellen (wurde mir schon angedroht), also ist auch dieses dann wieder für mich mit Anwalts-Kosten verbunden, denn aufgrund meiner schlimmen Erfahrungen verzichte ich dann auf den Jugendamt-Beistand.



Danke nochmals





LG



Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Martina
Hallo Milka,

dein Sohn hat so lange Anspruch auf Kindesunterhalt, bis er seine Ausbildung beendet hat und seinen Lebensunterhalt selbst verdient, da kann dein EX androhen was er will.

Aber tröste dich, ich kenne solche Androhungen und Erpressungsversuche nur zur Genüge. Ich habe jetzt einen rechtskräftigen Titel für den Kindesunterhalt bekommen, weil mein EX Mann mir sogar schriftlich angedroht hat den Kindesunterhalt zu streichen, falls ich nicht entgegen dem richterlichen Beschluss handele und er meine 5 Jährige Tochter wieder regelmäßig abholen könnte.

er war auch noch so dumm und gab mir das schriftlich, aber das macht nichts um so besser, das steigert meine Chancen für ein alleiniges SR, meint zumindest mein Anwalt und der wirds hoffentlich wissen.



Kopf hoch, Milka, lass dich nicht unterkriegen.

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liebe Grüße

Martina



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