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 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo!





Bin 38 Jahre alt, weiblich, seit dem Jahr 2000 geschieden, habe einen 15-jährigen Sohn und für ihn das alleinige Sorgerecht.

Der Vater hat seit der Scheidung den Kontakt zu uns gänzlich abgebrochen, es kommt auch kein Gruß an Weihnachten oder zum Geburtstag seines Jungen.

Mittlerweile hat er wieder eine neue Frau sowie ein weiteres Kind.

Er hat Arbeit, verdient ca. 1.100-1.200 € netto im Monat, allerdings beschäftigt im Bau, d.h. über 3 Wintermonate ist er in der Regel arbeitslos.



Der zu zahlende Kindesunterhalt in Höhe von 269,00 € ist beurkundet, aufgrund der Arbeitslosigkeit im Winter wurde jedoch mit dem Jugendamt vereinbart, nur einen Betrag in Höhe von 215 € zu zahlen.

Damit erklärte ich mich einverstanden, da ich froh war, wenigstens diesen Betrag zumindest regelmäßig überwiesen zu bekommen.



Im November erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht, in welchem mir mitgeteilt wurde, daß er eine Abänderungsklage zum Kindesunterhalt anstrebt und nur noch einen Betrag in Höhe von 110,00 € zahlen kann und will, da er gegenüber seinem anderem Kind und auch seiner neuen Frau unterhaltsverpflichtet ist und somit sein Selbstbehalt nicht erreicht wird.



Er hat Prozeßkostenhilfe beantragt, diese wurde ihm bereits bewilligt und der Termin für die Verhandlung steht fest (7.04.2006).



PKH erhalte ich aufgrund meines Einkommens (ca. 1.100 € netto) nicht, müsste daher die Anwaltskosten von ca. 450,00 € selbst tragen zuzüglich Gerichtskosten, wenn ich verlieren sollte.



Beistand würde mir auch das Jugendamt leisten, diesen dann kostenlos, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dieser Beistand auch ausreichen würde und ob nicht doch ein Anwalt hier bessere Karten hätte, da ja die Gegenpartei sich auch anwaltlich vertreten lässt.



Meine Frage an Euch, wer hat hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben, reicht hier das Jugendamt aus oder soll ich die Kosten aufbringen und mich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen?



Ein rechtskräftiges Urteil zu revidieren bzw. in Berufung zu gehen ist dann schwieriger und teurer und auch langwieriger als gleich mit den richtigen Geschützen aufzufahren, ist zumindest meine Meinung.



Leider erreiche ich z.Zt. die nächsten Tage beim Jugendamt keinen Bearbeiter und mir läuft im Moment ganz einfach die Zeit weg, daher hoffe ich auf Eure Erfahrungswerte.



Danke fürs Lesen,





Milka.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Dirk
Hallo Milka,



auf jeden Fall solltest Du einen Anwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen. Jugendämter sind bei Unterhaltsberechnungen meist hoffnungslos überfordert. Im Übrigen ist es nicht absolut unmöglich für Dich, PKH zu erhalten. Bei 1100 Euro und einem Kind, sowie Miete etc - solltest Du zumindest PKH mit Ratenzahlungsvereinbarung erhalten.

_________________
Grüße

Dirk


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo, Dirk!



Ich danke Dir sehr für Deine Nachricht.



Du hast mich bestärkt in meinem Vorhaben, mir doch einen Anwalt zu nehmen und nicht auf die Fähigkeiten des Jugendamtes zu vertrauen.



PKH werde ich mit Sicherheit nicht erhalten, da ich noch einen kleineren Nebenjob habe (teilselbständig bin) und Miete zahle ich nicht, wohne im Haus meiner Eltern.



Ich freue mich sehr, auf Euer Forum gestoßen zu sein und erhoffe mir hier einige wertvolle Tipps.



Viele Grüße



Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Dirk
Hallo Milka,



schau aber explizit nach einem FA für Familienrecht.







Grüße

Dirk





PS: und halt uns auf dem Laufenden...


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Martina
Hallo Milka,



Dirk hat Recht, du hast auf jeden Fall die besseren Chancen, wenn du mit einem Fachanwalt für Familienrecht bei Gericht erscheinst.

Ohne Anwalt, fürchte ich wird dein Ex versuchen dich ganz schön über den Tisch zu ziehen.

Alles Gute für deine Verhandlung und viel Glück

:P

_________________
liebe Grüße

Martina



 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo Dirk, Hallo Martina!



Ich danke Euch für Eure Antworten,

habe bereits am kommenden Dienstag einen Termin bei einem Fachanwalt, dieser kostet mich dann zwar ca. 500 €, aber ich denke, ich bin so auf der sicheren Seite, melde mich dann auf jedem Fall nochmal bei Euch über den Ausgang der Verhandlung.



Bis dahin viele Grüße



Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo!



Will mich nochmal kurz melden, komme gerade vom Anwalt zurück.



Dieser teilte mir nach Durchsicht der Unterlagen der Gegenpartei einschl. aller Verdienstbescheinigungen meines Ex-Mannes mit, daß aufgrund des geringen Verdienstes sowie der Tatsache, daß seine Frau kein Einkommen hat und auch noch der kleine Sohn zu versorgen ist, es tatsächlich zu einer Herunterstufung bzw. Abänderung des Unterhaltstitels kommen kann.

Die bisher gezahlten 214,74 € (statt den zustehenden 269,00 €) könnten dann im schlimmsten Fall eben auf 108,00 € heruntergeschraubt werden.



Wie gesagt, im schlimmsten Fall, im günstigsten jedoch, sollte eine Einigung erzielt werden, auf ca. 200,00 €.

Egal wie, ich muß mich jetzt schon damit abfinden, weniger Geld vom Kindesvater in nächster Zukunft zu erhalten.



Das muß ich erst mal alles verarbeiten. :(



Kann man denn vom Vater nicht verlangen, daß er sich nach einer Arbeit mit mehr Verdienst bemüht, muß es denn eine Arbeit hier in der Umgebung sein, nur um nicht von zuhause weg zu müssen?

Ist dies für ihn nicht zumutbar?



Wer fragt denn nach mir?

Ich habe das Haus allein zu unterhalten und eine Arbeit in einer Baufirma, die nicht unbedingt "sicher" ist, was mache ich, wenn ich arbeitslos werde?



Was mich hier sehr schockiert hat, war die Tatsache, daß er den Klageweg sofort beschritten hat, ohne mich davon im Vorfeld in Kenntnis zu setzen.



Hab nächste Woche vor dem Verhandlungstermin noch ein Date mit meinem Anwalt, um das Vorgehen bei dem Prozeß zu besprechen, werde mich dann nochmal melden.



Viele Grüße



Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Martina
tja milka, so ist es leider immer,

jedes scheidungsverfahren ist unfair

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liebe Grüße

Martina



 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Dirk
Der Vater hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Er ist verpflichtet, min. 20 Bewerbungen monatlich nachzuweisen, wenn er arbeitslos ist - bzw ist er eigentlich auch verpflichtet, sich einen Nebenjob zu suchen, um zumindest den Kindesunterhalt zahlen zu können.

_________________
Grüße

Dirk


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Danke, Dirk!



Und auf welches Gesetz kann ich mich da berufen bezgl. gesteigerte Erwerbsobliegenheit?



Danke für deine Antwort



Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Dirk
diese leitet sich aus §1603 Abs. 2 BGB ab und ist ein feststehender Begriff in der Rechtsprechung. 8)

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Grüße

Dirk


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo allerseits!





Es gibt Neuigkeiten zu berichten:





Wie ich schon schrieb, wurde die Verhandlung auf den 7.04. festgelegt.



Mittlerweile starb der Anwalt der Gegenpartei, welche jedoch bereits einen anderen Anwalt eingeschaltet hat, um den Fall zu Ende zu führen.



Meine Anwältin teilte mir kürzlich mit, daß sie die Ehefrau meines Ex-Mannes in einer anderen Sache bereits vertritt (Rentenangelegenheit) und stellte mir daraufhin frei, mir einen anderen Anwalt zu suchen, versicherte mir aber, daß diese Sache nichts mit der Unterhaltsangelegenheit bezüglich meines Ex-Mannes zu tun hat und sie mich auf meinen Wunsch hin auch weiter vertreten würde, womit ich eigentlich keine Probleme hätte.



Aber, und jetzt kommt Bewegung ins Spiel:



Ich stehe nach wie vor mit dem Jugendamt in Verbindung und meine Betreuerin ist zufällig auch noch die Nachbarin von meinem Ex-Mann.

Diese Betreuerin interessiert sich sehr für „meinen“ Fall und ist auch sehr hilfsbereit.

Ihr erzählte ich, daß mein Ex-Mann in der Klageschrift eben angibt, daß seine Ehefrau über keinerlei Einkommen verfügt und daß ich hier wohl mit einer Herunterstufung des Unterhalts rechnen müsse.

Sie war ganz erstaunt und sagt mir, daß sie sehr wohl weiß, daß die Ehefrau einer Arbeit nachgeht und daß sie sogar einen Lebensmittelladen im Ort betreibt, daß diese Firmierung auch an der Eingangstür vom Laden zu sehen sei (habe ich bereits fotografiert).



So, daraufhin habe ich beim Gewerbeamt angerufen, diese konnten mir dies auch bestätigen (schriftlich kann dies aber nur die Anwaltskanzlei erhalten).



Meine Anwältin fiel aus allen Wolken und setzte sich daraufhin mit dem neuen Anwalt der Gegenseite in Verbindung, welche eine kurzfristige Stellungnahme dazu von meinem Ex-Mann forderte, ihn aber auch über die Konsequenzen bezüglich der Unwahrheit in der Klageschrift informierte.



Der Einkommenssteuer-Bescheid der Gegenseite vom vergangenen Jahr liegt meiner Anwältin bereits vor, aus dem hervorgeht, daß die neue Frau mit ihrem Laden einen Umsatz-Gewinn erzielte und daraufhin an das Finanzamt eine Steuerrückzahlung leisten musste.



Ich denke, mit dieser Lügengeschichte meines Ex-Mannes habe ich vielleicht nicht mal die schlechtesten Karten, übrigens gab er seiner Anwältin bekannt, daß er zum besagten Prozeßtermin nicht mit erscheine.



Da ja nun die Ehefrau mit ins Spiel gekommen ist, legt mir nun meine Anwältin nahe, mir doch einen anderen Anwalt zu suchen, wobei sie mir auch behilflich wäre, sie will mich jedoch Anfang Woche nochmal anrufen, wenn sich mein Ex-Mann bezüglich der Aufdeckung der Lüge geäußert hat, möglicherweise wäre dann auch eine Verschiebung des Prozeßtermins denkbar.



So, ich habe nun erstmal ein wenig Hoffnung geschöpft und fühl mich ein ganz klein wenig euphorisch, der nächste „Dämpfer“ kommt dann sicher wieder nächste Woche.



Schreibt mir bitte Eure Meinung dazu!



Viele Grüße und ein schönes WE allen die dies lesen,

Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Dirk
Genieße die Hoffnung! Du hast Recht - das ist alle sehr positiv für Dich - allerdings hast Du auch damit Recht, daß der nächste Dämpfer nicht lange auf sich warten läßt...............also geniesse! :wink:

_________________
Grüße

Dirk


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
War heute wieder beim Anwalt, dieser teilte mir folgendes mit:



Mein Ex-Mann wird definitiv nicht zum Verhandlungstermin erscheinen, dafür aber seine Frau (mit Vollmacht).

Da diese nun aber auch, wie ich schon erwähnte, Mandantin bei meinem Anwalt in einer anderen Angelegenheit ist, gibt dieser nun meinen Fall ab und vermittelte mir bereits eine andere Anwältin.



Meine Frage ist nun an Euch:

Muß ich akzeptieren, daß hier auch noch Dritte zur Verhandlung vorgeladen werden, also in dem Fall die neue Frau, wo doch der Kindesvater gegen mein bzw. sein Kind klagt?

Was hat sie da zu suchen?

Kann ich mich dagegen aussprechen?



Na jedenfalls kann auf Grund der Kürze der Zeit, bis meine neue Anwältin diverse Unterlagen angefordert bzw. durchgearbeitet hat, der Verhandlungstermin am kommenden Freitag nicht gehalten werden.



Schreibt mir bitte,



viele Grüße



Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Martina
Hallo Milka,



wie war das mit dem Geniessen und dem nächsten Dämpfer :?: :evil:

Ich muss schon sagen, Dirk und seine Kristallkugel hatte mal wider recht.

wie das mit der Neuen von deinem EX ist, weiß ich leider nicht genau, aber ich denke, das du dagegen irgendwas unternehmen kannst, kann mir nicht vorstellen, das die so einfach anstelle deines EX da erscheinen kann. Aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher, frag nochmal bei der neuen Anwältin nach. sorry :oops:

_________________
liebe Grüße

Martina



 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Danke, Martina,





hatte aber schon selbst gesagt, daß der nächste Dämpfer mit Sicherheit kommt, aber werde heute sicher näheres erfahren.



Viele Grüße



Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Dirk
Hallo Milka,



mit der neuen Partnerin Deines Ex vor Gericht über Deine Kinder zu verhandeln, ist unglücklich - um nicht zu sagen provokativ. Leider hast Du keine Handhabe dagegen, solange der Richter nicht das pers. Erscheinen angeordnet hat.

_________________
Grüße

Dirk


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo, Dirk,





war gestern bei der neuen Anwältin und sehr überrascht, weil sie ging ganz anders an den Fall heran:



Zuerst einmal rechnete sie den Unterhalt aus, der meinem Sohn die ganzen Jahre über hätte gezahlt werden müssen, also nicht nur 214,74 € (wie es das Jugendamt dem Kindesvater mitteilte), sondern 290,00 €.

So, der Differenzbetrag (mittlerweile ca. 3000 €) könnte dann eingeklagt werden, es könnte sogar sein Konto vollstreckt werden, dazu müssten wir allerdings wissen, ob sich dies lohnt, also, daß das Konto nicht nur mit z.B. 200,00 € gedeckt ist.



Also in jedem Falle wird meine Anwältin der Gegenseite eine Gegenüberstellung darlegen, was er in den letzten Jahren gezahlt hat und was er hätte zahlen müssen.



Und daß die Ehefrau dann mit zur Verhandlung mit erscheint, muß ich in Kauf nehmen

und Du hast recht, Dirk, dies ist sehr provokativ, wirft vielleicht vor dem Richter auch kein

gutes Bild auf sie, aber wen interessiert das dann schon.



Melde mich nächste Woche nochmal, Danke fürs Lesen





Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Gast
Milka hat geschrieben:
So, der Differenzbetrag (mittlerweile ca. 3000 €) könnte dann eingeklagt werden, es könnte sogar sein Konto vollstreckt werden, dazu müssten wir allerdings wissen, ob sich dies lohnt, also, daß das Konto nicht nur mit z.B. 200,00 € gedeckt ist.




Hallo,



also wenn dein Mann Unterhalt nach einem vollstreckbaren Titel zahlt und den titulieren Betrag nicht schuldet, dann ist nicht mit "Nachforderung". Wie du schreibst wird es sich ja um eine Unterhaltsurkunde des JA handeln, die dein EX mal anerkannt (unterschrieben) hat. Hier wurden sicherlich seine Einkünfte zu Grunde gelegt.



Normalerweise sind diese JA-Urkunden zeitlich unbegrenzt und weisen unterschiedliche Zahlbeträge, nach Alter des Kindes, aus.



Natürlich können sich die Unterhaltsbeträge ändern, bei Mehrverdienst nach oben, bei weniger aber auch nach unten.



Nur muss dieses in einen Abänderungsverfahren zu der Urkunde beantragt werden. Der neue Unterhaltsbetrag wird erst mit Datum der Forderung fällig - nicht rückwirkend.



Wenn du nun deinen EX heute anschreibst, nach Einkunftsnachweisen verlangst und gleichzeitig einen höheren Unterhaltsbetrag forderst - oder "in Aussicht stellst" , würdest du (wenn die Voraussetzungen für Mehrunterhalt vorhanden sind-) ab April 2006 mehr Unterhalt bekommen - auch wenn darüber erst z.B. im Oktober 2006 entschieden wird (Änderung der JA-Urkunde oder durch echtes AG-Urteil).


 Abänderungsklage zum Kindesunterhalt von Milka
Hallo, Dirk!





Wie versprochen, hier nun das Ergebnis der 2. Gerichtsverhandlung vom letzten Freitag:





Die Gegenpartei beharrte auf Ihrem Standpunkt, daß der Vater meines Sohnes auch für seine derzeitige Frau Unterhalt zahlen müsse, obwohl diese einen Lebensmittelladen betreibt, welcher aber im Schnitt lt. BWA nur einen monatlichen Gewinn von ca. 300€ abwirft.

Einkommenssteuererklärungen der letzten Jahre liegen nicht vor, lt. Steuerberater ist mit keiner Rückzahlung zu rechnen.



In den vergangenen Jahren hatte der Kindesvater (vielmehr seine neue Frau) versucht, über das Jugendamt den Unterhalt für meinen Sohn herabzusetzen.

Die Mitarbeiterin ließ mir derartige Schriftstücke zukommen und bat um eine schriftliche Stellungnahme meinerseits, worauf ich mich dahingehend äußerte, daß ich zwar vorübergehend (ca. 3 Monate) mit einer weiteren Kürzung einverstanden bin, aber ansonsten auf die regelmäßige Zahlung des ohnehin schon verminderten Unterhaltes angewiesen bin (wohlgemerkt, er zahlte ja bisher nur 215 € statt den uns zustehenden

269 €).

So und dieses Entgegenkommen wurde mir leider nun zum Verhängnis.



Laut Anwältin hätte ich die ganzen letzten Jahre schon die Differenz zu den 269 € einklagen können, hätte nun auch sein Konto pfänden können, habe es aus Anstand nicht gemacht,

und mir wird nun ganz lapidar gesagt „Wir haben hier das Beweisstück, daß Sie sich mit der verminderten Unterhaltszahlung einverstanden erklärt haben und damit würden Sie auch beim OLG nicht durchkommen“.



Ich war wie vor den Kopf geschlagen, habe ich doch der Aussage des Jugendamtes voll vertraut in der Annahme, diese wäre kompetent.



Nun wurden auch noch die Fahrtkosten zur Arbeit mit in Ansatz gebracht (eine Strecke ca. 45 km), wobei ich absolut behaupten möchte, daß er nur die halbe Strecke bis zum Sitz der Bau-Firma mit dem Privat-PKW fährt und dann den Transporter benutzt, schon allein um die Geräte und Arbeitsmittel zu befördern, nur beweisen kann ich es nicht.



Und ich behaupte auch, daß dieser Lebensmittelladen auch sämtliche Privat-Lebensmittel für die Familie mit abdeckt, welche nicht über die „Bücher“ laufen, Privatentnahmen soll es angeblich auch nie gegeben haben.

Das Gewerbe abmelden für diesen Laden, um dann evtl. Hartz IV zu empfangen und familienversichert zu sein ist angeblich nicht möglich, da sie noch Kredite abzuleisten hat und da das Kind erst 3 Jahre alt ist, ist sie auch nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen (komisch, als unser Junge 2 Jahre alt war, bin ich auch vollzeit arbeiten gegangen, weil wir sonst finanziell nicht zurecht gekommen wären).



So, und das Haus in welchem mein Ex-Mann mit seiner Familie und seinen Schwiegereltern wohnt, gehört seiner Frau, für welches aber er den Kredit voll abdeckt.



Also, kurz und gut, durch meine eigene dumme Gutmütigkeit habe ich weder Anspruch auf eine Nachzahlung der Differenz zum Mindesunterhalt der ganzen Jahre und der Unterhalt wurde nun herabgestuft auf 200 €.

Meine Anwältin wäre gern mit mir zum OLG gegangen und hat mir dort gute Chancen ausgerechnet, um zumindest den Mindestunterhalt zu bekommen, aber in welchem Verhältnis hätte das gestanden? Nochmalige Kosten von mehr als dem Doppelten was ich ohnehin jetzt berappen muß? Da sehe ich keinen Sinn und nächstes Jahr, wenn mein Sohn eine Lehre anfängt stehe ich vor dem selben Problem, dann zahlen die auch bloß wieder nicht und ich habe die Anwaltskosten.





Und weißt Du, das schlimme bei der ganzen Verhandlung war, daß mein Ex-Mann kein Wort sagte, wenn er gefragt wurde, dann antwortete sofort seine Frau, in einer dermaßen schnippischen, primitiven Art, daß ihr dann von der Richterin das Wort verboten wurde, mit der Begründung, daß sie ja ohnehin nicht vorgeladen wäre.



Ich wandte mich meinem Ex-Mann zu und sagte ihm, daß ich doch weiß, daß das ganze hier nicht von ihm ausginge, dafür waren wir lange genug verheiratet und dafür kenne ich ihn viel zu genau und wollte wissen, warum er seit der Scheidung den Kontakt zu unserem Jungen abgebrochen hat, ob er wirklich kein Interesse daran hat, zu wissen, wie es ihm geht, welche Leistungen er in der Schule hat oder berufliche Vorstellungen. Aber er sah mich nur an, blies die Backen und guckte wieder weg und seine Frau kochte vor Wut.



Meine Anwältin meinte dann nur, daß ich gewonnen hätte, zumindest menschlich und daß ich im Gegensatz zu der neuen Frau Klasse hätte, welches diese weiß und daher auch so extrem eifersüchtig ist.



Das ganze war vorgestern und ich habe es bisher noch nicht geschafft, alles in mir sacken zu lassen, Abstand zu gewinnen, merke, daß ich in eine Krise falle, bin von Zweifeln erfüllt, ob ich den Schritt zum OLG nicht doch hätte wagen sollen.



Ich werde die nächste Woche das Ergebnis dem Jugendamt mitteilen und dann dort auch meinem Herzen Luft machen.



Schreib mir doch bitte Deine Meinung dazu.







Viele Grüße







Milka.

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Vertrauen ist gut, reicht aber oft nicht aus.


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