Hallo Kerstin,
wie versteht ihr euch denn?
Egal wie, er muß aktiv werden. Also zum Gericht gehen und eine Abänderung des Titels beantragen, was schwierig werden dürfte. Warum hat er denn die Stelle verloren?
Solange es einen vollstreckbaren Titel gibt ist er verpflichtet den Kindesunterhalt zu zahlen und du kannst ggf. die Zwangsvollstreckung einleiten.
Da ein Kind von dir erst 11 ist und ich davon ausgehe dass noch keine 72 Monate UVG bezogen wurden kannst du im Januar Unterhaltsvorschuss für dieses Kind beantragen - wenn er den KU nicht zahlt.
mokki hat geschrieben:
wir sind nunmal auf den Unterhalt angewiesen.
Je nach deinem Einkommen kannst du ggf. Kinderzuschlag, Wohngeld usw. beantragen, ich meine aber er muß zahlen. Das Gericht kann ihm sagen dass er bis zu ich glaube 30 Bewerbungen vorlegen muss und dass er sich ggf. einen Nebenjob suchen muss.
Also, schau mal ob du noch vor Weihnachten einen Termin beim Jugendamt / Beistandschaft bekommst und frage wie du vorgehen sollst dass die Kinder ggf. möglichst zeitnah Geld bekommen.
hörnchen