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 Auswandern mit Kind von June123
Hallo...



ich bin seit letzten Sommer geschieden und habe das alleinige Sorgerecht für unseren 6-jährigen Sohn. Mein Exmann und Vater des Kindes (türkischer Staatsangehöriger, unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis, und lebend in Dtl)lebt schon seit eineinhalb Jahren 600 km entfernt von uns und besucht das Kind derzeit alle zwei Monate ca. ... Laut Scheidungsurteil hat er das Recht ihn jedes Wochenende und 4 Wochen im Sommer zu sehen. Nun habe ich das Problem, daß ich gerne nach Norwegen auswandern würde um dort mit jemandem zu leben, natürlich mit Kind, dann aber natürlich nicht jedes Wochenende Besuch garantieren könnte, sondern vielleicht alle 3-4 Monate. Gibt es irgendwelche Regelungen, ob sich das Besuchsrecht dann ändert, anpasst oder ähnliches? Kann ich auswandern mit Kind ohne "Erlaubnis" meines Exmannes? Wie oft, müsste ich dann Umgang gewährleisten und wie würde sich die Kostenfrage regeln, können die Kosten für die Hin-und Herflüge geteilt werden oder muss ich dafür aufkommen, da ich es ja auch war, der ausgewandert ist? Kann mein Exmann irgendwie öfteren Umgang einklagen? Oder kann er mir "verbieten" mit meinem Kind auszuwandern? Bitte antwortet mir, das würde mir sehr helfen... und es ist mir sehr wichtig. Danke!


 Auswandern mit Kind von hörnchen
Hallo June,



Zitat:
ich bin seit letzten Sommer geschieden und habe das alleinige Sorgerecht für unseren 6-jährigen Sohn.




Das beinhaltet normal auch das ABR.



Zitat:
Oder kann er mir "verbieten" mit meinem Kind auszuwandern?




Könnte er somit nicht. Er sieht das Kind jetzt alle 2 Monate, wie du schreibst und nimmt nicht den per Gericht ausgeurteilten Umgang war, auch nicht die 4 Wochen?



Wie ist das denn wenn du nach Norwegen gehst um mit "jemandem" zu leben. Wenn das in die Brüche geht, wo willst du dann leben? Kennst du Norwegen und weißt was auf dich und das Kind zukommt?



Mein Fazit ist: Du darfst auswandern, der Vater kann aber wenn er das weiß versuchen gerichtlich das ABR für euer Kind zu bekommen (mit geringen Aussichten). Wenn du in Norwegen bist würde vermutlich nach hiesigem Recht ausgeurteil dass der Vater Umgang in den Ferien hat und du müßtest das Kind zum Flughafen bringen z.B..

Wirklich beantworten kann dir niemand die Frage, hängt von vielem ab.



hörnchen


 Auswandern mit Kind von June123
also... ich denke, er würde das Kind schon öfter sehen, aber es ist nicht möglich, da er eben zu weit weg wohnt und arbeiten muss... allerdings hat er sich auch selbst dafür entschieden dort hin zu ziehen und da zu arbeiten... die 4 Wochen im Sommer würde er auf jeden Fall nutzen wollen, obwohl ich das von diesem Jahr noch nicht sagen kann, da wir erst in diesem Sommer geschieden worden sind ... diesen Sommer bin ich mit weggefahren, das war Scheidungsurlaub, klingt doof, aber wir haben uns im Urlaub scheiden lassen, da er Türke, wir dort geheiratet und dort Scheidung einfacher... UND da ich ihm nicht unbedingt vertraue im Umgang mit unserem Kind... diese Bedenken habe ich auch bei diesen 4 Wochen aber... gut das ist jetzt nicht die Frage hier... Was beinhaltet das ABR? Dass ich ihm die Einwilligung geben muss, wenn er mit dem Kind allein ins Ausland reisen will zb? Das habe ich... allerdings steht das nicht SO im Scheidungsurteil, da es ein türkisches ist... Ich habe nur eine deutsche Anerkennung des Urteils, da steht aber auch nichts sonst drin, außer dass das Urteil anerkannt ist...


 Auswandern mit Kind von Dirk
Wenn durch einen Umgangsbeschluß des Familiengerichtes ein Umgang mit dem Kind geregelt wurde - ist das bindend.

Ändern kannst Du dies nur mit seiner Zustimmung - oder einem neuen Verfahren, in dem eine angepasste Umgangsregelung erarbeitet wird.

_________________
Grüße

Dirk


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