Hallo June,
Zitat:
ich bin seit letzten Sommer geschieden und habe das alleinige Sorgerecht für unseren 6-jährigen Sohn.
Das beinhaltet normal auch das ABR.
Zitat:
Oder kann er mir "verbieten" mit meinem Kind auszuwandern?
Könnte er somit nicht. Er sieht das Kind jetzt alle 2 Monate, wie du schreibst und nimmt nicht den per Gericht ausgeurteilten Umgang war, auch nicht die 4 Wochen?
Wie ist das denn wenn du nach Norwegen gehst um mit "jemandem" zu leben. Wenn das in die Brüche geht, wo willst du dann leben? Kennst du Norwegen und weißt was auf dich und das Kind zukommt?
Mein Fazit ist: Du darfst auswandern, der Vater kann aber wenn er das weiß versuchen gerichtlich das ABR für euer Kind zu bekommen (mit geringen Aussichten). Wenn du in Norwegen bist würde vermutlich nach hiesigem Recht ausgeurteil dass der Vater Umgang in den Ferien hat und du müßtest das Kind zum Flughafen bringen z.B..
Wirklich beantworten kann dir niemand die Frage, hängt von vielem ab.
hörnchen