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 Umgangsrecht mit 2 Jährigen Kind von Klymene
Hallo.



Nach schlafloser Nacht und vielen offenen Fragen wende ich mich nun an Euch mit der Hoffnung ein wenig Ruhe zu finden.



Mein Fall:



Ich habe eine fast 2 Jährige Tochter.

Bin vom KV seit beginn der schwangerschaft getrennt. Hatten auch seitdem keinen Kontakt mehr.

Nach Vaterschaftsfestellung zahlt er nun Unterhalt.

Hat auch nie nach Kontakt gesucht.



Gestern dann das Schreiben vom Jugendamt mit einem Beratungstermin da er das Kind sehen möchte.



Bin aus allen Wolken gefallen.



Das hat mich völlig aus der Bahn geworfen, weil ich nach soviel Zeit damit garnicht mehr gerechnet habe.

Gehe an die Situation mit gemischten Gefühlen ran.

In einer Art sage ich mir ok es ist der KV in der anderen wie kann er erst nach 2 Jahren damit kommen?



Ich lebe seit dem 6. Schwangerschaftsmonat in einer neuen intakten Beziehung. Er war auch bei der Geburt meines Kindes dabei und beteiligt sich auch an der Erziehung des Kindes.



Die beiden sind ein Herz und eine Seele und sie ruft ihn auch "Papa".



Meine Angst ist nun das durch dieses Umgangsrecht meine Familie zerbricht. Ich habe mir eine Familie immer gewünscht und habe sie mir nun aufgebaut, das soll nicht egoistisch klingen, das bin ich nicht. Ich finde nur das mein Kind ein intaktes Familienleben verdient. Der KV wollte es nicht.



Meine nächste Sorge ist wie weit das Umgangsrecht mit einer 2 jährigen ist, welche ihren KV noch nie gesehen hat?

Wie oft darf er Sie sehen? Und in welchem Zeitraum?





Ich hoffe das mir jemand ein wenig meine Angst nehmen kann.


 Umgangsrecht mit 2 Jährigen Kind von hörnchen
Hallo du,



jetzt mach dich mal nicht so verrückt. Ich weiß sehr gut dass das leicht gesagt ist!



Also: Erstmal gehst du zu dem Beratungsgespräch und schaust was da gesprochen wird.



Bereite Fragen vor: Wie ernsthaft ist das Interesse, warum jetzt aufeinmal.... Es besteht ja keinerlei Bindung usw.. Wie stellt er sich das vor.... Dann weißt du schon etwas mehr.



Du kennst den Vater ja, wie ist er denn? Warum meinst du will er nach 2 Jahren Umgang?



Lass dich nur auf eine fachkompetente Umgangsanbahnung ein! Hierzu kannst du dich schonmal vorab bei diversen Stellen informieren. Kinderschutzbund usw..



Als rechtlicher Vater hat er ein Umgangsrecht, aber. solange dies nicht z.B. gerichtlich ausgestaltet ist muss erstmal beraten werden.



hörnchen


 Umgangsrecht mit 2 Jährigen Kind von Martina
Hallo Klymene,



Ich kann Hörnchen da nur beipflichten, erst mal hören, was er überhaupt will.

Irgendwann wirst du deinem Kind so wie so sagen müssen, dass der Papa nicht der leibliche Vater ist. Es kann natürlich auch sein, dass dein Kind dann auch den leiblichen Vater kennenlernen will. Die Fragen nach dem Warum und Wieso wird der dann selbst beantworten müssen.



Ich glaube auch nicht, dass das JA es dem KV da so einfach machen wird, nicht nach so langer Zeit. Außerdem befindet sich dein Kind derzeit wohl auch in einer Fremdelphase, das heißt, ein Kind von 2 Jahren ist durchaus in der Lage bereits zu entscheiden, wen es mag und wen nicht. Da wird das JA sicher auch drauf schauen.

Du solltest aber nicht den Fehler machen und dem JA gegenüber ablehnend gegenüber zu treten. Denn das würden die sofort negativ betrachten.

Frage einfach erst mal, warum er nach so langer Zeit überhaupt Kontakt möchte und wo er denn die letzten Jahre gewesen ist.

Ich hoffe wir hören von dir, wenn der Termin vorbei ist.

Viel Glück

_________________
liebe Grüße

Martina



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