Hallo.
Nach schlafloser Nacht und vielen offenen Fragen wende ich mich nun an Euch mit der Hoffnung ein wenig Ruhe zu finden.
Mein Fall:
Ich habe eine fast 2 Jährige Tochter.
Bin vom KV seit beginn der
schwangerschaft getrennt. Hatten auch seitdem keinen Kontakt mehr.
Nach Vaterschaftsfestellung zahlt er nun Unterhalt.
Hat auch nie nach Kontakt gesucht.
Gestern dann das Schreiben vom Jugendamt mit einem Beratungstermin da er das Kind sehen möchte.
Bin aus allen Wolken gefallen.
Das hat mich völlig aus der Bahn geworfen, weil ich nach soviel Zeit damit garnicht mehr gerechnet habe.
Gehe an die Situation mit gemischten Gefühlen ran.
In einer Art sage ich mir ok es ist der KV in der anderen wie kann er erst nach 2 Jahren damit kommen?
Ich lebe seit dem 6. Schwangerschaftsmonat in einer neuen intakten Beziehung. Er war auch bei der Geburt meines Kindes dabei und beteiligt sich auch an der Erziehung des Kindes.
Die beiden sind ein Herz und eine Seele und sie ruft ihn auch "Papa".
Meine Angst ist nun das durch dieses Umgangsrecht meine Familie zerbricht. Ich habe mir eine Familie immer gewünscht und habe sie mir nun aufgebaut, das soll nicht egoistisch klingen, das bin ich nicht. Ich finde nur das mein Kind ein intaktes Familienleben verdient. Der KV wollte es nicht.
Meine nächste Sorge ist wie weit das Umgangsrecht mit einer 2 jährigen ist, welche ihren KV noch nie gesehen hat?
Wie oft darf er Sie sehen? Und in welchem Zeitraum?
Ich hoffe das mir jemand ein wenig meine Angst nehmen kann.