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 Schenkung während der Ehe - Geld verbraucht - Ausgleich von Nina1
Hallo zusammen!

Mein Mann hat in der Ehe eine Immobilie von seiner Mutter geschenkt bekommen, das Objekt veräussert. Das Geld wurde angelegt, teilweise auf Konten auf seinem und meinen Namen. Teilweise wurde es in Konsumgüter investiert und in Investitionen für das gemeinsame Haus (jedem gehört die Hälfte).

Wir sind beide selbstständig. Das Ersparte wurde zum größten Teil verbraucht für den Lebensunterhalt, da das Einkommen nicht ausreicht. Mein Mann erwirtschaftet auf seinem Gebiet der Selbstständigkeit nicht viel.

Ich verdiene den Großteil des Einkommens durch meine selbstständige Tätigkeit.

Ein Viertel der Schenkung hat er mir geschenkt (Urkunde legt vor), auch dieses Geld ist jetzt verbraucht.

Ich habe eine Abfindung von meinem Arbeitgebe erhalten, bevor ich selbstständig wurde. Dieses Geld wurde gemeinsam verbraucht.

Meine große Sorge: was ist mit dem Rest der Schenkung? Das Geld wurde gemeinsam verbraucht. Muss ich ihm nach der Scheidung etwas zurückzahlen? Wird es gegen die Abfindung verrechnet?

Grob überschlagen ist unser Endvermögen ungefähr so groß wie das Anfangsvermögen, denn das Geld ist bald verbraucht und es ist ausser der verschuldeten Immobilie, dem Hausrat und zwei Autos nichts mehr da an verwertbarem Vermögen.

Hat es eine Bedeutung, dass der Verbrauch des Ersparten seine Ursache darin hatte, dass mein Mann nur wenig verdient hat (was teilweise auch an ihm lag)?

Vielen Dank vorab für eure Antworten!

LG

Nina


 Schenkung während der Ehe - Geld verbraucht - Ausgleich von MarcS
Ehm.. kann es sein, dass ihr maßlos über Eure Verhältnisse lebt..?


 Schenkung während der Ehe - Geld verbraucht - Ausgleich von Nina1
Hallo Marc.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Leider hast du mir aber nichts beantwortet.
Es soll schon mal vorkommen, dass das Leben einem übel mitspielt und dazu gehört eben auch, dass man sein Geld aufbrauchen muss.
Wenn dem nicht so wäre, würden nicht so viele Leute verschuldet sein heutzutage.
Aber vielleicht kannst du mir ja trotzdem etwas gehaltvolles antworten zur rein juristischen Fragestellung?
Viele Grüße!


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