Hallo,
Zitat:
Neu im Recht ist verankert, das "auch andere wichtige Bezugspersonen des Kindes wie Großeltern und Gschwister ein Umgangsrecht haben sollen".
Das ist nicht neu, das war 98 und wurde nachgebessert. Diese anderen Umgangsberechtigten haben nur ein Umgangsrecht wenn dieses dem Kindeswohl dient. Im Konfliktfall hat das Elternrecht vorrang.
Zitat:
Meine Frage: Ich bin der Ziehvater eines Kindes 4J. und war schon seit seiner Geburt der Stellvetretende Vater. Hab ich, obwohl ich nicht der leibliche Vater bin, vom Gesetz her ein Umgangsrecht, auf das ich bestehen kann ?
Hast du Verantwortung für das Kind übernommen indem du die Vaterschaft anerkannt hast und bist somit der rechtliche Vater?
Ansonsten bitte ich dich, gerade wenn ein Kind im Spiel ist dein Vorgehen zu überdenken. Ein "Rosenkrieg" schadet als erstes dem Kind.
hörnchen