Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe, jemand hier kann sie beantworten......ich bin mit einem Belgier verheiratet, die standesamtliche Trauung fand 2003 in Deutschland statt und wir haben auch immer zusammen in Deutschland gelebt. Er hat zwar keine deutsche Staatsbürgerschaft, aber diese Aufenthaltserlaubnis, die wohl alle 3 Jahre erneuert wird. Jetzt meine Frage : ist bei einer Scheidung irgendetwas anders, als wenn er ein Deutscher wäre ?
Für die Trauung brauchten wir damals ziemlich viele Papiere, weil er vorher schonmal in Belgien verheiratet war und der Standesbeamte damals meine, dass Belgien im Gegesantz zu anderen EU Ländern noch tatal veraltete Gesetzte hätte und dass eine Scheidung kompliziert werden würde...
Danke im Voraus für Antworten zu diesem Thema
Gruß
Malinda