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 Ich bin der Zweitmann ;-) von justm79
Hallo liebe Forengemeinde.



Da ich davon ausgehe, dass es sich hier ähnlich wie beim Publikumsjoker bei "Wer wird Millionär?" verhält, also hier durchaus sehr viel Sachkompetenz anzutreffen ist, schildere ich mal die Situation, bei der ich für ein paar Ideen und Vorschläge wirklich dankbar wäre.



Ich bin mit meiner Partnerin seit dem Sommer 2007 zusammen. Sie ist aber bereits seit mehreren Jahren verheiratet (sonst wäre ich ja sicher nicht hier ;-) ) und hat ihm im Herbst 2007 auch gesagt, dass sie die Schiedung möchte. Einen Anwalt hat sie ebenfalls bereits beauftragt.



Aus der Ehe stammt eine 8jährige Tochter, die mit uns seit Juni 2008 in einer gemeinsamen Wohnung lebt. Im Mietvertrag stehen wir beide. Sie ist seit Sommer 2008 arbeitslos. Das ALG I ist im Januar ausgelaufen. Er arbeitet weiterhin in seinem Job und hat eine eigene Wohnung. Darüber hinaus hat er es durch seine chronische Untreue nicht nur geschafft, seine Frau zu vertreiben, sondern allein in diesem knappen Jahr bereits fast 50.000 € Schulden aufzubauen, weshalb auch seine Privatinsolvenz im Raume steht.



Natürlich zahlt er, bei einer solch gezeigten Zahlungsmoral wie bei den Schulden, keinen Cent Unterhalt, weder für sie, noch nicht einmal für die eigene Tochter. Laut ihrer Aussage aber bekommt sie keine Zuschüsse vom Staat, weil sie unterhaltsberechtigt ist und nicht nachweisen kann, dass sie keinen bekommt. Zudem müsste er dazu seine Einkommensverhältnisse offenlegen, ehe ein Amt bezahlt. Ich habe das Gefühl, dass sie im Moment nur sehr verzweifelt ist und diesem Thema nicht genug Aufmerksamkeit widmen kann, denn ich glaube nicht, dass in unserem Sozialstaat keine Möglichkeit besteht, dass sie neben dem Kindergeld wenigstens den Regelsatz von Hartz 4 bekommt. Und das wäre schon mal ein kleiner Anfang.



Ich bin berufstätig und zahle die Hälfte der Miete und Nebenkosten. Da sie aber derzeit keine!!! Einnahmen hat, lege ich ihr den Rest aus.



Natürlich hat sich ihr Anwalt schon mehrfach an ihren Mann gewandt und diesen aufgefordert, seine Eigentumsverhältnisse offenzulegen. Auch war bereits beabsichtigt, ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen und damit einen Pfändungstitel zu erwirken. Leider hat er kurz davor beim Anwalt angerufen und gesagt, dass er zahlungswillig sei und wegen Abwesenheit bisher nicht dazu kam, die Unterlagen zu bearbeiten. Folglich bekam er eine neue Frist gesetzt, die er mit Sicherheit wieder verstreichen lassen wird.



Nun meine Frage: Welchen Anspruch auf staatliche Leistungen hat meine Partnerin, oder bin ich wegen meines Einkommens verpflichtet, für sie zu sorgen, weshalb der Staat nicht einspringen muss? Oder ist die Zahlung wirklich davon abhängig, dass er seine Einkommensverhältnisse offenlegt? Damit kann er diese Geschichte ja unendlich hinauszögern, bis uns langsam aber sicher das Geld ausgeht. Inwiefern tritt der Staat in Vorschussleistung für säumige Unterhaltszahler? Betrifft dies auch den Trennungsunterhalt bzw. den nachehelichen Unterhalt? Was ist davon rückwirkend einforderbar? Wie beeinflusst eine mögliche Privatinsolvenz die Höhe des Unterhaltes für sie als auch das Kind? Und zu guter Letzt, an wen muss sie sich wenden, dass ihr endlich jemand helfen kann, damit sie monatlich wenigstens etwas mehr als nichts bekommt?



Mir ist klar, dass ein Anspruch auf Wohngeld aufgrund meines Einkommens (etwa 2100 € netto) ausscheidet. Aber auch ich habe aus beruflichen Gründen noch eine Zweitwohnung zu unterhalten und die Fahrtkosten dazwischen sind nicht geschenkt, zumal mir das Finanzamt die Anerkennung der Zweitwohnung bisher verweigert, weil ich schon vor dem Zusammenzug in der anderen Stadt gewohnt habe.



Vielen Dank für das Lesen dieses Beitrages, und ich bin sehr gespannt, neue Ansatzpunkte zu finden, denn inzwischen ist sie kurz davor, einen Nervenzusammenbruch zu bekommen. Und ich will ihr auch finanziell wieder einen Lichtstreif am Horizont präsentieren können.



Liebe Grüße


 Ich bin der Zweitmann ;-) von hörnchen
Hallo,



einen kleinen Teil kann ich dir im Asnatz beantworten, dennoch wäre der Gang zum Fachanwalt für Familienrecht (ich hoffe das ist der Anwalt?) unabdingbar für deine Freundin UND der Kindesunterhalt gehört tituliert dann ist er beim Insovenzverfahren vorrangig - soweit ich weiß.



Zitat:

Natürlich zahlt er, bei einer solch gezeigten Zahlungsmoral wie bei den Schulden, keinen Cent Unterhalt, weder für sie, noch nicht einmal für die eigene Tochter. Laut ihrer Aussage aber bekommt sie keine Zuschüsse vom Staat, weil sie unterhaltsberechtigt ist und nicht nachweisen kann, dass sie keinen bekommt. Zudem müsste er dazu seine Einkommensverhältnisse offenlegen, ehe ein Amt bezahlt.




Für das Kind Unterhalsvorschuss beantragen, das sollte genehmigt werden.....



Zitat:

Ich habe das Gefühl, dass sie im Moment nur sehr verzweifelt ist und diesem Thema nicht genug Aufmerksamkeit widmen kann, denn ich glaube nicht, dass in unserem Sozialstaat keine Möglichkeit besteht, dass sie neben dem Kindergeld wenigstens den Regelsatz von Hartz 4 bekommt. Und das wäre schon mal ein kleiner Anfang.




Bei Hartz4 werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft und du wirst herangezogen.



Zitat:

Natürlich hat sich ihr Anwalt schon mehrfach an ihren Mann gewandt und diesen aufgefordert, seine Eigentumsverhältnisse offenzulegen. Auch war bereits beabsichtigt, ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen und damit einen Pfändungstitel zu erwirken. Leider hat er kurz davor beim Anwalt angerufen und gesagt, dass er zahlungswillig sei und wegen Abwesenheit bisher nicht dazu kam, die Unterlagen zu bearbeiten. Folglich bekam er eine neue Frist gesetzt, die er mit Sicherheit wieder verstreichen lassen wird.





Ohne Titel kann nicht gepfändet werden. Wenn er keine Auskunft gibt: Gericht.



Zitat:

Nun meine Frage: Welchen Anspruch auf staatliche Leistungen hat meine Partnerin, oder bin ich wegen meines Einkommens verpflichtet, für sie zu sorgen, weshalb der Staat nicht einspringen muss?




So ist es. Ihr werdet ein Schlafzimmer haben?..... Bedarfsgemeinschaft.



Zitat:

Und zu guter Letzt, an wen muss sie sich wenden, dass ihr endlich jemand helfen kann, damit sie monatlich wenigstens etwas mehr als nichts bekommt?




Unterhaltsvorschusskasse und dich. Anders sähe es aus wenn sie eine eigene Wohnung hätte.



Zitat:

Mir ist klar, dass ein Anspruch auf Wohngeld aufgrund meines Einkommens (etwa 2100 € netto) ausscheidet. Aber auch ich habe aus beruflichen Gründen noch eine Zweitwohnung zu unterhalten und die Fahrtkosten dazwischen sind nicht geschenkt, zumal mir das Finanzamt die Anerkennung der Zweitwohnung bisher verweigert, weil ich schon vor dem Zusammenzug in der anderen Stadt gewohnt habe.




Hmmmm und warum ist diese Wohnung nicht dein Hauptwohnsitz wenn du eh kaum in der "gemenisamen" Wohnung bist?



Ich denke ihr packt das verkehrt an.



hörnchen


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