Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir evtl. jemand weiterhelfen kann.
Ich wohne in München, habe eine Tochter die !16! Jahre alt ist und wohnt bei der Mutter ebenfalls in München.
Bisher wurde nach ca. 5 Überprüfungen in der Vergangenheit, bzgl. meines Unterhaltes Seitens der Beistandschaft auch von verschiedenen Behörden immer die richtige Altersgruppe bei der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.
Durch einen Umzug innerhalb des Stadtgebietes wurde das Stadtjugendamt/Beistandschaft zuständig und berechnete zwar, mein monatliches netto Einkommen richtig, jedoch meine Tochter nicht mehr in die eigentlich richtige Altersgruppe fällt in der Düsseldorfer Tabelle, sondern es "angemessen ist" die nächst höhere und wesentlich teuerere zu nehmen, nämlich die ab 18 Jahre. Ich verstehe die Welt nicht mehr, meine Tochter ist erst 16 geworden und ich soll aber ab 18 Jahre zahlen.
Auszug aus dem Schreiben an mich:
Wenn das nicht schon reichen würde, nimmt meine Tochter nun Nachhilfe und mir wurde aufgetragen, den Mehrbedarf zu übernehmen. Ich zahle zusätzlich zum Unterhalt nun weit über 100 Euro für die Nachhilfe im Monat. Bei Recherchen im Internet bin ich über einen Bericht gestolpert,
dass ein Teil des Mehrbedarfes aus dem normalen Kinderunterhalt zu entnehmen ist. Kann dazu jemand etwas sagen?
http://www.finanztip.de/recht/familie/a-61.htm
"An diesen Kosten muss sich aber auch der betreuende Elternteil beteiligen, und ein bestimmter Betrag muss auch dem regelmäßigen Kindesunterhalt entnommen werden."
Wie hoch soll nun dieser Betrag sein, um den ich den Nachhilfe Mehrbedarf kürzen kann?
Leider blick ich bei den undursichtigen Regelungen überhaupt nicht mehr durch. Ab wann ist denn etwas angemessen? Wann beginnt die behörldliche Willkür? Wie können 5 Behörden in der Vergangenheit der Meinung gewesen sein, ich zahle für das tatsächliche Alter meiner Tochter und die neue Behörde meint nun,
es ist "angemessen" ich müsse ab 18 Jahre nun zahlen? Jetzt wo ich seit Oktober 2008 über 100 Euro an Mehrbedarf zzgl. zum Unterhalt zahle, ist es auch angemessen in die höhere Alterstabelle eingruppiert zu werden?
Vorher wo ich keinen Mehrbedarf zu tragen hatte, war`s angemessen,
in die richtige Alterstabelle eingruppiert zu werden?
Das ist alles nicht für mich greiffbar und nachvollziehbar.
Ich bin über jeden Tipp/Beitrag dankbar und vielleicht weiß jemand, ob es neutrale oder günstige Stellen Einrichtungen gibt, wo man den o. g. Sachverhalt prüfen lassen kann, weil ein Rechtsbeistand für die Erstberatung ca. 190 Euro zzgl. MwSt verschlingen würde und dieses Geld habe ich wahrlich nicht
Gruß
Thommy