Hallo,
hello-kitty24 hat geschrieben:
Es gab schon 2 Gutachten von verschiedenen Psychologinen,aber das Gericht sieht es irgendwie nicht an.
Wäre interessant was in den Gutachten steht. Das Problem ist, dass der Vorfaöö 3 Jahre her ist und das Kind 6. Somit wird jeder erstmal sagen: Das müssen wir versuchen.
Zitat:
Einen Umgangspfleger gab es noch nicht.Das Jugendamt will auch umbedingt den Kontakt aufbauen.
Dann mach dich mal auf die Socken zu Beratungsstellen und beantrage einen Verfahrens- und ggf. einen Umgangspfleger für das Kind, ggf. ein Gutachten das das Gericht anerkennen muss weil es dieses selbst in Auftrag gibt - also ein Gutachten bei Gericht.
Zitat:
Das Kind wurde schon mal vor Gericht vorgeladen und gefragt was sie will.Und ihre Aussage war eindeutig!
Wie ist das schriftlich festgehalten? Was hat sie gesagt? Bei 6 jähruigen Kindern wird gerne gesagt: Du hast ihm gut zuzureden.... Auch da wieder: Hol dir vor Ort eine Fachstelle an die Hand.
Zitat:
Weder das Gericht noch das JA und min Anwalt glauben uns noch.
Ws wird einfach behauptet das die kleine sich das alles ausgedacht hat.
Sorry aber nicht mit gerade mal 3j.!
Da würde ich dann schon mal fragen ob die Fachärzte (Psychologen) das nicht besser beurteilen können.
Fakt ist dass ein Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl schaden muss damit er ausgeschlossen werden kann - das mußt du beweisen dass dem so ist.
Frag mal bei Frauen helfen Frauen nach Anlaufstellen.
hörnchen