Hallo Majoh,
Zitat:
wir vereinbarten dies schriftlich
von wem wurde das schriftlich festgelegt, falls du und deine EX das gemacht haben, und du bedenken hast, ob sie sich daran hält, solltest du das ABR ganz offiziell beantragen.
Zitat:
Unser gem. Sohn will auch bei mir bleiben
Wenn dem so ist, wird die Mutter wohl kaum etwas dagegen haben, das ABR gerichtlich regeln zu lassen.
Zitat:
Wie sieht es mit den Rechten diesbezüglich aus falls die KM dies wieder ändern will zB. weil es ihr da um finanzielle Dinge geht.
Hier solltest du wohl eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen um genau zu erfahren wie viel Unterhalt die Mutter für deinen Sohn zahlen muss und ob dir evtl. auch Unterhalt zusteht.