|
Hallo!
Ich bin neu hier und ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten. Das würde mir echt weiterhelfen, da ich im Moment etwas Ratlos bin und das ganze Juristendeutsch nicht wirklich verstehe.
Ich bin diesen Mittwoch von einem Seminar nach Hause gekommen und die 3 Tage in denen ich weg war hat meine Frau genutzt um mich zu verlassen. Es hat schon längere Zeit in unsere Ehe gegrieselt aber das der Auszug dann so "hintenrum" gemacht wird, fand ich nicht so toll.
Meine Frau war auch in den 3 Tagen in denen ich weg war beim Rechtsanwalt und hat die Scheidung eingereicht. Ich habe mich an dem Tag an dem ich wieder nah Hause gekommen bin mit meiner Frau getroffen und wir haben dann schon mal geklärt, was sie an Möbel bekommt. Da hat sie mir auch gesagt, dass sie schon vor einem Monat ihre Arbeit gekündigt hat, weil sie woanders anfangen möchte. Sie hatte aber noch keine neue Arbeitsstelle in Sicht und ist jetzt somit Arbeitslos.
Heute habe ich das Schreiben vom Anwalt bekommen in dem steht dass meiner Frau ein Trennungsunterhalt von 400,-€ zusteht!
Ich möchte meiner Frau keine Steine in den weg legen aber ich möchte auch nicht mehr bezahlen als ich muss.
Hat sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, auch wenn die Arbeitslosigkeit selber verschuldet ist? Sie hat ja von sich aus gekündigt, obwohl sie eigentlich dort hätte weiterarbeiten können!
Meine Frau hat mir gesagt ich müsse dieses Geld nur solange bezahlen, bis sie eine neue Stelle hat. Nächste Woche kann sie evtl. eine neue Arbeitstelle anfangen aber soviel ich weiß, muss ich doch solange den Trennungsunterhalt bezahlen, bis die Trennung vollzogen ist, oder nicht?
Den Trennungszeitpunkt hat sie mit ende Oktober letzten Jahres angegeben (was aber nicht stimmt). Das wäre doch eigentlich gut für mich, denn dann müsste ich ja kein ganzes Jahr lang bezahlen oder sehe ich das falsch?
Hat sie eigentlich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ich bin ja jetzt alleine und muss ja auch mein Haus abbezahlen auf so etwas muss doch auch irgendwie Rücksicht genommen werden!
Gruß
|