Hallo,
Zitat:
mein hauptanliegen ist es das alleinige sorgerecht für unsere tochter zu bekommen.
welche chancen hab ich da?
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Oder habe ich das überlesen? Verheiratet seid ihr ja nicht.
Zitat:
ich behalte die wohnung in der das kind seit geburt an wohnt.
desweiteren hab ich arbeit und sie war bis jetzt nur arbeitslos.
Das ist nicht ausschlaggebend. Offenbar ist hier die Mutter die Hauptbezugsperson.
Unabhängig davon kannst du dich an das Jugendamt mit der Bitte um Beratung und Vermittlung wenden, vorab ist jedoch eine freie Beratungsstelle eher zu raten.
Gruß
Saskia