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 Scheidungsvereinbarung 2008 - neue Urteile 2009 von cargoluchs
Hallo!
Vorab kurz der Sachverhalt...
Geheiratet 1999
Getrennt 2003
Geschieden 2008
Wir haben 2008 eine Anwältin (die meiner Ex) genutzt, eine Scheidungsvereinbarung entworfen und diese notariell erstellen und beglaubigen lassen. Diese war Grundlage für unsere Scheidung Ende 2008.
Bereits 2008 waren die neuen Gesetzte zwar in Kraft aber es war noch nicht bekannt, wie diese umgesetzt werden.
Seit neustem versucht meine Ex nun die Scheidungsvereinbarung zu umgehen, um an noch mehr Geld zu kommen.
Dabei erhält Sie schon einen höheren Ehegattenunterhalt, als ihr per Gesetzt zugestenden hätte. Aktuell arbeitet sie 4 Tage jeweils halbtags und wir wir haben eine Tochter (10 Jahre).
Seit nunmehr ca. 1 1/2 Jahren hat sie einen neuen Partner, der zwar noch eine eigene Wohnung hat, sich aber häufig bei meiner Ex aufhält. Auch einen gemeinsamen Urlaub mit seinen 2 Söhnen, meiner Ex und meiner Tochter gab es.
Man könnte also von einer "gefestigten Beziehung" sprechen.
Kann mir jemand sagen, ob eine 2008 gemachte Scheidungsvereinbarung aufgrund der neuen Rechtsprechung anfechtbar ist, bzw. ob ich überhaupt noch zahlen muss?
Sicher werde ich bald einen entsprechenden Anwaltstermin wahrnehmen, um das im Detail zu klären. Trotzdem wäre es interessant, von ähnlichen Fällen zu hören.
Besten Dank vorab für möglichst viele Kommentare!
Lieben Gruß,
Michael


 Scheidungsvereinbarung 2008 - neue Urteile 2009 von marienkäfer
Hallo Michael,

ich bin kein Jurist deshalb nur Gedanken von mir ..., kann mir aber nicht vorstellen dass durch eine neue Rechtssprechung vorher geschlossene Vereinbarungen anfechtbar sind. Die Scheidung kannst Du aber anfechten durch Revision bzw. Berufung. Musst natürlich Deine Gründe dafür vorbringen und im Anfechtungszeitraum sein. Könnte mir durchaus vorstellen, dass eine Revision zugelassen wird wegen der neuen Rechtssprechung. Frag da einen Rechtsanwalt. Was versucht denn Deine Ex um die Scheidungsvereinbarung zu umgehen? Vertraue nur Deinem Anwalt, nicht Deiner Ex oder ihrem Rechtsanwalt.
Ich bin noch nicht geschieden, habe aber eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen. Diese war ein Jahr lang schwebend wirksam wegen gegenseitigem Verzicht auf Versorungsausgleich. Da hätten beide Betroffenen innerhalb eines Jahres diesen Teil der Vereinbarung kippen können.

Caio, caio!


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