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Hallo!
Vorab kurz der Sachverhalt...
Geheiratet 1999
Getrennt 2003
Geschieden 2008
Wir haben 2008 eine Anwältin (die meiner Ex) genutzt, eine Scheidungsvereinbarung entworfen und diese notariell erstellen und beglaubigen lassen. Diese war Grundlage für unsere Scheidung Ende 2008.
Bereits 2008 waren die neuen Gesetzte zwar in Kraft aber es war noch nicht bekannt, wie diese umgesetzt werden.
Seit neustem versucht meine Ex nun die Scheidungsvereinbarung zu umgehen, um an noch mehr Geld zu kommen.
Dabei erhält Sie schon einen höheren Ehegattenunterhalt, als ihr per Gesetzt zugestenden hätte. Aktuell arbeitet sie 4 Tage jeweils halbtags und wir wir haben eine Tochter (10 Jahre).
Seit nunmehr ca. 1 1/2 Jahren hat sie einen neuen Partner, der zwar noch eine eigene Wohnung hat, sich aber häufig bei meiner Ex aufhält. Auch einen gemeinsamen Urlaub mit seinen 2 Söhnen, meiner Ex und meiner Tochter gab es.
Man könnte also von einer "gefestigten Beziehung" sprechen.
Kann mir jemand sagen, ob eine 2008 gemachte Scheidungsvereinbarung aufgrund der neuen Rechtsprechung anfechtbar ist, bzw. ob ich überhaupt noch zahlen muss?
Sicher werde ich bald einen entsprechenden Anwaltstermin wahrnehmen, um das im Detail zu klären. Trotzdem wäre es interessant, von ähnlichen Fällen zu hören.
Besten Dank vorab für möglichst viele Kommentare!
Lieben Gruß,
Michael
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