| HamDoc: "Urlaubsregelung"
|
Hallo,
ich hätte eine Frage. Meine (Noch-) Ehefrau behauptet, dass sie einen rechtlichen Anspruch darauf habe, dass ich die Kinder (8 + 14J) die Hälfte der Schulferien nehmen muss. Hierzu müsse ich meinen gesamten Jahresurlaub verwenden. Sie will das notfalls gerichtlich ! durchsetzen lassen, bzw. beim Jugendamt titulieren lassen.
Was ist da dran ? Gibt es da Regelungen/Bestimmungen ? Ich meinte bisher, dass ich einen Anspruch habe, die Kinder zu sehen, aber dass das ein Muss ist (weil sie z.B. mit ihrem Freund wegfliegen will) wäre mir neu.
Kann mir hier jemand weiterhelfen ?
LG Claus
|
|
| hörnchen: "Urlaubsregelung"
|
Hallo,
ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich dazu sagen soll. Andere erstreiten sich eine hälftige Ferienregelung und du willst sie nicht. Hoffentlich bleibt das dann auch in Zukunft so.
Also, der Vater hat den Kindern gegenüber nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Üblicherweise sieht diese bei dem Alter der Kinder so aus: Jedes 2te WE und halbe Ferien.
Übrigens: Der Umgang dient dazu sich vom Wohlergehen der Kinder zu überzeugen und Bindungen aufrecht zu erhalten. Wobei ich mich frage ob die Kinder überhaupt zu dir wollen. Kinder haben meist feine Antennen wo sie unerwünscht sind
hörnchen
|
|
| HamDoc: "Urlaubsregelung"
|
Hallo Hörnchen,
ich glaube, da bin ich missverstanden worden. Es geht nicht darum, dass ich die Kinder nicht nehmen will, wie du unterstellst, sondern darum, dass ich mir nicht die Termine von meiner Ex nach ihrem Vorteil und Belieben aufzwingen lassen will. V.a. lasse ich mir ungern von vornherein mit Rechtsanwalt und Jugendgericht drohen, wie es scheinbar gerne Mode ist. Denn das hat nichts mit dem Wohl der Kinder zu tun um das es vorrangig gehen sollte, wie du zu Recht betonst. Nur, um auf solche Einschüchterungsversuche eine korrekte Antwort geben zu können, sollte man wissen, wie der rechtliche Hintergrund ist.
LG Hamdoc
|
|
| hörnchen: "Urlaubsregelung"
|
Hallo,
bei Gericht gibt es dann eine feste, regelmäßige Regelung, wenn ihr die noch nicht habt.
hörnchen
|
|
| HamDoc: "Urlaubsregelung"
|
Wenn man dazu ein Gericht bemühen muss ist das ein Armutszeugnis für die Eltern. Wir haben eine feste, regelmäßige Regelung. Und die gilt für beide.
Eine Drohung mit dem Anwalt und Jugendgericht, um von dieser festen Regelung abweichen zu können und seine persönlichen Ziele durchzusetzen (im konkreten Fall geplanter Urlaub mit neuem Partner) ist nicht im Sinne der Kinder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hierfür das Jugendamt oder ein Richter Verständnis hat auch wenn es den Anschein hat, dass Frauen hier gelegentlich einen "Verständnisvorteil" geniessen.
|
|
| HamDoc: "Urlaubsregelung"
|
Oft sind es die einfachsten Dinge im Leben, die man nicht sieht oder die die meisten Probleme bereiten. Ich habe gestern ganz offen mit meiner Tochter (13) über die "Urlaubsregelung" gesprochen und sie gefragt, wie sie es denn gerne hätte. Dabei hat sich gezeigt, dass sie tatsächlich ihre eigenen Vorstellungen hat, was sie wo im Urlaub mit wem gerne machen würde.
Dabei geht´s gar nicht um Vater oder Mutter oder das Gefühl vom einen von beiden nicht gemocht zu werden, sondern schlicht und einfach um praktische Dinge, wie z.B. Freundinnen treffen können. Und natürlich könne ich sie da auch hinbringen (was sie mit einem freundlichen Zwinkern sagte).
Alles klar ?
|
|