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Hallo,
ich bin seit nunmehr gut 18 Monaten geschieden; nach einer knapp 3 jährigen Trennungsperiode. Diese hatte sich über das sonst übliche Trennungsjahr signifikant verlängert, da die Anwältin meiner Ex mit immer neuen Tricks, Kniffen und Anfragen für Verzögerungen gesorgt hat. Egal, nun sind wir geschieden, und es wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen (offenbar hatte man Angst vor der Unterhaltsreform, weil keine Kinder und relativ kurze Ehezeit von 5 Jahren); diese sieht für die 3 Jahre nach der Scheidung eine feste Unterhaltszahlung vor, deren Höhe (immerhin 1.700 EUR monatlich, was durchaus eine Belastung für mich ist) unter anderem vor dem Hintergrund vereinbart wurde, dass meine Frau die Kreditraten für das Haus (indem sie nunmehr wohnt) bezahlen muss.
Nun ist mir durch einen Irrtum der Bank (an die falsche Adresse geschickt) ein Kontoauszug in die Hände gefallen, aus dem hervorgeht, dass der gesamte Darklehensbetrag (ca 75.000 EUR) sondergetilgt wurde.
Da meine Frau im Rahmen der Vereinbarung keinerlei Ersparnisse angegeben hatte und Ihre Eltern durchaus vermögend sind, darf ich davon ausgehen, dass meine Ex diesen Betrag geschenkt bekommen hat.
Meine Frage ist nun: Gibt es, rechtlich gesehen, irgendeine Möglichkeit, den nachehelichen Unterhalt zu kürzen? Spielt die Höhe der Schenkung eine Rolle oder die tatsache, dass sich die festen Lasten reduziert haben? Oder ist all das nicht relevant?
Danke im voraus für die Hilfe!
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