für alle die es interessieren sollte...
habe meinen anwalt kontaktiert und wegen der erzwingbarkeit des gemeinsamen urlaubes befragt.
also... der urlaub ist erzwingbar... solange das kind keinen schaden dadurch nimt. ist es gegen das wohl des kindes, kann mit hilfe eines rechtsferfahrens herauskristallisiert werden, warum das kind nicht will und dann ev. gegen die verpflichtung eines gemeinsamen urlaubes entschieden werden.
sprich... das kind muß leiden um nicht zu müssen.
schon irgendwie fragwürdig sein kind einer solchen prozedur aussetzen zu müssen.
meine tochter handelt jetzt selbst die länge des urlaubes mit ihrem vater aus. mal sehen was dabei rauskommt... mit mir redet er ja nicht mehr.... welch bekloppte welt...

gruß an alle mitgeschädigten...